Ob die bisherige Berufungsmöglichkeit innerhalb der Gemeinde ([[Bürgermeister]] erste Instanz, [[Gemeindevertretung]] zweite Instanz …) erhalten bleiben soll, konnte oder wollte die Landespolitik nicht entscheiden; die Gemeindevertretungen sollen bis Ende Juni 2014 selbst die Grundsatzentscheidung treffen, ob sie zweite Instanz bleiben oder die Zuständigkeit an das neue Verwaltungsgericht abgeben wollen. | Ob die bisherige Berufungsmöglichkeit innerhalb der Gemeinde ([[Bürgermeister]] erste Instanz, [[Gemeindevertretung]] zweite Instanz …) erhalten bleiben soll, konnte oder wollte die Landespolitik nicht entscheiden; die Gemeindevertretungen sollen bis Ende Juni 2014 selbst die Grundsatzentscheidung treffen, ob sie zweite Instanz bleiben oder die Zuständigkeit an das neue Verwaltungsgericht abgeben wollen. |