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Textersetzung - „Hofrätin“ durch „Hofrätin
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Ob die bisherige Berufungsmöglichkeit innerhalb der Gemeinde ([[Bürgermeister]] erste Instanz, [[Gemeindevertretung]] zweite Instanz …) erhalten bleiben soll, konnte oder wollte die Landespolitik nicht entscheiden; die Gemeindevertretungen sollen bis Ende Juni 2014 selbst die Grundsatzentscheidung treffen, ob sie zweite Instanz bleiben oder die Zuständigkeit an das neue Verwaltungsgericht abgeben wollen.
 
Ob die bisherige Berufungsmöglichkeit innerhalb der Gemeinde ([[Bürgermeister]] erste Instanz, [[Gemeindevertretung]] zweite Instanz …) erhalten bleiben soll, konnte oder wollte die Landespolitik nicht entscheiden; die Gemeindevertretungen sollen bis Ende Juni 2014 selbst die Grundsatzentscheidung treffen, ob sie zweite Instanz bleiben oder die Zuständigkeit an das neue Verwaltungsgericht abgeben wollen.
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Das Landesverwaltungsgericht Salzburg nahm seine Tätigkeit Anfang Jänner 2014 mit 29 Richtern (davon fast die Hälfte männlichen Geschlechts) und 18 sonstigen Bediensteten unter der Leitung der Präsidentin [[Hofrat|Hofrätin]] Mag. [[Claudia Jindra-Feichtner]] MBA und des Vizepräsidenten Dr. [[Roland Grünbart]] auf.
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Das Landesverwaltungsgericht Salzburg nahm seine Tätigkeit Anfang Jänner 2014 mit 29 Richtern (davon fast die Hälfte männlichen Geschlechts) und 18 sonstigen Bediensteten unter der Leitung der Präsidentin [[Hofrätin]] Mag. [[Claudia Jindra-Feichtner]] MBA und des Vizepräsidenten Dr. [[Roland Grünbart]] auf.
    
==Kontakt==
 
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