| | Weitere Groppermeister in Salzburg waren (Auswahl) Josef Kurz und Johann Bachinger ([[1884]])<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sch&datum=18841221&query=%22Groppermeister%22&ref=anno-search&seite=2 ANNO], [[Salzburger Chronik]], Ausgabe vom 21. Dezember 1884, Seite 2</ref> Noch [[1930]] findet sich ein Eintrag im Zusammenhang mit dem Tod eines Groppermeisters: ''der Herr Franz Schöndorfer, Groppermeister der Hauptzollamtl. Weißen Gropper-Innung Dinnebier, Leitner & Cie., im 69. Lebensjahre;''<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19300423&query=%22Groppermeister%22&ref=anno-search&seite=7 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 23. April 1930, Seite 7</ref> und [[1926]] ''...Im [[St. Johanns-Spital|St. Johannsspital]] starb Herr J. Kirchsteiger, Groppermeister, 70 Jahre alt.''<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sbw&datum=19261218&query=%22Groppermeister%22&ref=anno-search&seite=2 ANNO], [[Salzburger Wacht]], Ausgabe vom 18. Dezember 1926, Seite 2</ref> | | Weitere Groppermeister in Salzburg waren (Auswahl) Josef Kurz und Johann Bachinger ([[1884]])<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sch&datum=18841221&query=%22Groppermeister%22&ref=anno-search&seite=2 ANNO], [[Salzburger Chronik]], Ausgabe vom 21. Dezember 1884, Seite 2</ref> Noch [[1930]] findet sich ein Eintrag im Zusammenhang mit dem Tod eines Groppermeisters: ''der Herr Franz Schöndorfer, Groppermeister der Hauptzollamtl. Weißen Gropper-Innung Dinnebier, Leitner & Cie., im 69. Lebensjahre;''<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19300423&query=%22Groppermeister%22&ref=anno-search&seite=7 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 23. April 1930, Seite 7</ref> und [[1926]] ''...Im [[St. Johanns-Spital|St. Johannsspital]] starb Herr J. Kirchsteiger, Groppermeister, 70 Jahre alt.''<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sbw&datum=19261218&query=%22Groppermeister%22&ref=anno-search&seite=2 ANNO], [[Salzburger Wacht]], Ausgabe vom 18. Dezember 1926, Seite 2</ref> |
| − | Zu jenem genannten J. Kirchsteiger gibt es noch eine Notiz aus dem Jahr [[1907]]. Daraus geht hervor, dass Kirchsteiger den "Tag der Arbeit" - den 1. Mai - nicht so feiern wollte, wie es die Sozialdemokraten gerne gesehen hätten:<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19070627&query=%22Groppermeister%22&ref=anno-search&seite=5 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 27. Juni 1907, Seite 5</ref><blockquote>''Vor dem Erkenntnissenate des [[Landesgericht Salzburg|Landesgerichtes]] stand heute der Geschäftsdiener Friedrich Renner unter der Anklage der gefährlichen Drohung. Der Anklage liegt folgender Tatbestand zu Grunde. Am [[1. Mai]] ging der Groppermeister Martin Kirchsteiger wie gewöhnlich mit den ihn unterstellten Groppern seiner Arbeit nach. Während die erwähnten Personen ihrer Beschäftigung oblagen, trat Renner an Kirchsteiger heran und forderte ihn im enegischem Tone auf, die Arbeit einzustellen und den Gropperladen zu schließen, wobei er die Worte ausstieß: „Wenn die Bude nicht in einer halben Stunde gesperrt ist, schicke ich tausend Mann her, dann werden wir schon sehen, ob die Bude zugesperrt wird oder nicht!“ Dieses Benehmen Renners, der als Vertrauensmann der sozialdemokratischen Organisation die Einstellung der Arbeit in den am 1. Mai nicht feiernden Betrieben durchzuführen hatte, erweckte in Kirchsteiger die Besorgnis, daß es allenfalls zu Ruhestörungen kommen könnte, wobei weder Person noch Eigentum verschont geblieben wären, er ließ deshalb das Lokal sperren und die Arbeit einstellen.'' | + | Zu jenem genannten J. Kirchsteiger gibt es noch eine Notiz aus dem Jahr [[1907]]. Daraus geht hervor, dass Kirchsteiger den "Tag der Arbeit" - den 1. Mai - nicht so feiern wollte, wie es die Sozialdemokraten gerne gesehen hätten:<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19070627&query=%22Groppermeister%22&ref=anno-search&seite=5 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 27. Juni 1907, Seite 5</ref><blockquote>''Vor dem Erkenntnissenate des [[Landesgericht Salzburg|Landesgerichtes]] stand heute der Geschäftsdiener Friedrich Renner unter der Anklage der gefährlichen Drohung. Der Anklage liegt folgender Tatbestand zu Grunde. Am [[1. Mai]] ging der Groppermeister Martin Kirchsteiger wie gewöhnlich mit den ihn unterstellten Groppern seiner Arbeit nach. Während die erwähnten Personen ihrer Beschäftigung oblagen, trat Renner an Kirchsteiger heran und forderte ihn im energischem Tone auf, die Arbeit einzustellen und den Gropperladen zu schließen, wobei er die Worte ausstieß: „Wenn die Bude nicht in einer halben Stunde gesperrt ist, schicke ich tausend Mann her, dann werden wir schon sehen, ob die Bude zugesperrt wird oder nicht!“ Dieses Benehmen Renners, der als Vertrauensmann der sozialdemokratischen Organisation die Einstellung der Arbeit in den am 1. Mai nicht feiernden Betrieben durchzuführen hatte, erweckte in Kirchsteiger die Besorgnis, daß es allenfalls zu Ruhestörungen kommen könnte, wobei weder Person noch Eigentum verschont geblieben wären, er ließ deshalb das Lokal sperren und die Arbeit einstellen.'' |
| | ''In diesem Vorgehen Renners erblickt nun die [[Staatsanwaltschaft Salzburg|Staatsanwaltschaft]] das Verbrechen nach 8 98 St.-G. Renner, dem Rechtsanwalt Dr. Eisendle als Verteidiger zur Seite steht, gibt das Tatsächliche dieses Sachverhaltes zu, behauptet jedoch, Kirchsteiger mit eventuellen Ausschreitungen nicht bedroht, sondern ihn gewarnt zu haben, damit es zu keinen Ruhestörungen komme. Der Gerichtshof schenkte der Angabe des Angeklagten Glauben und sprach ihn von der Anklage frei. Das Gericht nahm zwar die Drohung als erwiesen an, jedoch sei diese nicht in einer Art erfolgt, die ein bestimmtes Uebel in Aussicht stelle, da die tausend Mann schließlich auch nur eine unschädliche Demonstration hätten durchführen können. Gegen dieses Urteil meldete Staatsanwalt von Laveran-Stiebar die Nichtigkeitsbeschwerde an.''</blockquote> | | ''In diesem Vorgehen Renners erblickt nun die [[Staatsanwaltschaft Salzburg|Staatsanwaltschaft]] das Verbrechen nach 8 98 St.-G. Renner, dem Rechtsanwalt Dr. Eisendle als Verteidiger zur Seite steht, gibt das Tatsächliche dieses Sachverhaltes zu, behauptet jedoch, Kirchsteiger mit eventuellen Ausschreitungen nicht bedroht, sondern ihn gewarnt zu haben, damit es zu keinen Ruhestörungen komme. Der Gerichtshof schenkte der Angabe des Angeklagten Glauben und sprach ihn von der Anklage frei. Das Gericht nahm zwar die Drohung als erwiesen an, jedoch sei diese nicht in einer Art erfolgt, die ein bestimmtes Uebel in Aussicht stelle, da die tausend Mann schließlich auch nur eine unschädliche Demonstration hätten durchführen können. Gegen dieses Urteil meldete Staatsanwalt von Laveran-Stiebar die Nichtigkeitsbeschwerde an.''</blockquote> |