In der [[Raffelstetter Zollordnung]] wird das genormte Schiff (''navis legittima'') erstmals als Schiff für den [[Salzhandel]] erwähnt. Im heutigen Sprachgebrauch würden sie als Zillen bezeichnet werden. Die Zollordnugn regelte des Warenverkehr auf der Donau ab Passau. | In der [[Raffelstetter Zollordnung]] wird das genormte Schiff (''navis legittima'') erstmals als Schiff für den [[Salzhandel]] erwähnt. Im heutigen Sprachgebrauch würden sie als Zillen bezeichnet werden. Die Zollordnugn regelte des Warenverkehr auf der Donau ab Passau. |