| − | Geschichtliche Notiz aus dem Jahr [[1914]]<ref>[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19140903&query=%22B%c3%a4ckerei+Dobler%22&ref=anno-search&seite=5 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 3. September 1914, Seite 5</ref>:<blockquote>''Salzburg. [[2. September|2. Sept.]] (Brot zur Kriegszeit.) Vor dem Bezirksgerichte hatten sich heute der Bäckermeister Michael Dobler und die Gemischtwarenhändlerin Albine Andeßner, die vom Dobler Brot verkauft, wegen Uebertretung des § 7 der kaiserlichen Verordnung vom 1. August (Ausnützung der Kriegslage) zu verantworten. Die Anzeige wurde durch die [[Gemeinde Gnigl]] erstattet, weil von der Bäckerei Dobler Brot zum Preise von 40 h mit einem Gewichte von 800 Gramm und sogenannte Eierweckerl im Gewichte von 3 Dekagramm, zum Preist von 4 h, zum Verkaufe gelangen. Auf Grund des sachverständigen Gutachtens sind diese Gewichte den Verhältnissen und der Mehlteuerung entsprechend, der Gewinn kein übermäßiger, sondern ein bürgerlicher. Aus diesem Grunde fällte Bezirksrichter Dr. Hergeth einen Freispruch.''</blockquote> | + | Geschichtliche Notiz aus dem Jahr [[1914]]<ref>[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19140903&query=%22B%c3%a4ckerei+Dobler%22&ref=anno-search&seite=5 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 3. September 1914, Seite 5</ref>:<blockquote>''Salzburg. [[2. September|2. Sept.]] (Brot zur Kriegszeit.) Vor dem Bezirksgerichte hatten sich heute der Bäckermeister Michael Dobler und die Gemischtwarenhändlerin Albine Andeßner, die vom Dobler Brot verkauft, wegen Uebertretung des § 7 der kaiserlichen Verordnung vom 1. August (Ausnützung der Kriegslage) zu verantworten. Die Anzeige wurde durch die Gemeinde [[Gnigl (Gemeinde)|Gnigl]] erstattet, weil von der Bäckerei Dobler Brot zum Preise von 40 h mit einem Gewichte von 800 Gramm und sogenannte Eierweckerl im Gewichte von 3 Dekagramm, zum Preist von 4 h, zum Verkaufe gelangen. Auf Grund des sachverständigen Gutachtens sind diese Gewichte den Verhältnissen und der Mehlteuerung entsprechend, der Gewinn kein übermäßiger, sondern ein bürgerlicher. Aus diesem Grunde fällte Bezirksrichter Dr. Hergeth einen Freispruch.''</blockquote> |