Die '''Gemeinde''' ist nach der Bundes- und [[Landesverfassung]] eine Gebietskörperschaft, die dazu berechtigt ist, auf dem Gebiet der Gemeinde das Recht auf Selbstverwaltung auszuüben. Zugleich ist sie ein Verwaltungssprengel, sowie ein selbstständiger Wirtschaftskörper, der als Träger von privaten Rechten örtliche Leistungen für die Bürger finanziert oder selbst erbringt.
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Die '''Gemeinde''' ist nach der Bundes- und [[Landesverfassung]] eine Gebietskörperschaft, die dazu berechtigt ist, auf dem Gebiet der Gemeinde das Recht auf Selbstverwaltung auszuüben. Zugleich ist sie ein Verwaltungssprengel, sowie ein selbstständiger Wirtschaftskörper, der als Träger von privaten Rechten örtliche Leistungen für die Bürger finanziert oder selbst erbringt.
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Der Vertretungskörper der Gemeinde ist die [[Gemeindevertretung]], die sich aus den [[Gemeinderat|Gemeinderäten]] zusammensetzt.