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Die ''' Gemeinde ''' ist nach der Bundes- und [[Landesverfassung]] eine Gebietskörperschaft, die dazu berechtigt ist, auf dem Gebiet der Gemeinde das Recht auf Selbstverwaltung auszuüben. Zugleich ist sie ein Verwaltungssprengel, sowie ein selbstständiger Wirtschaftskörper, der als Träger von privaten Rechten örtliche Leistungen für die Bürger finanziert oder selbst erbringt.  
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Die '''Gemeinde''' ist nach der Bundes- und [[Landesverfassung]] eine Gebietskörperschaft, die dazu berechtigt ist, auf dem Gebiet der Gemeinde das Recht auf Selbstverwaltung auszuüben. Zugleich ist sie ein Verwaltungssprengel, sowie ein selbstständiger Wirtschaftskörper, der als Träger von privaten Rechten örtliche Leistungen für die Bürger finanziert oder selbst erbringt.  
    
== Gemeinden im Bundesland Salzburg ==
 
== Gemeinden im Bundesland Salzburg ==
* ''Hauptartikel: [[Liste der Gemeinden im Bundesland Salzburg]]  
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* ''Hauptartikel [[Liste der Gemeinden im Bundesland Salzburg]]  
 
Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören. Jede Gemeinde gehört zum Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]].
 
Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören. Jede Gemeinde gehört zum Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]].
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* Salzburger Gemeindeordnung, S.GdO <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000813 www.ris.bka.gv.at/Geltende Fassung]</ref>
 
* Salzburger Gemeindeordnung, S.GdO <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000813 www.ris.bka.gv.at/Geltende Fassung]</ref>
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==== Einzelnachweis ====
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[[Kategorie:Staatliche Organisation]]
 
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[[Kategorie:Gebietskörperschaft]]  
 
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[[Kategorie:Gemeinde‏‎]]
 
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