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| | Im Süddeutschen Raum, somit auch in [[Bayern]], traten Roma erstmals [[1417]] auf, verschwanden aber Mitte des Jahrhunderts spurlos. Zu Beginn der Türkeneinfälle bei Wien 1529 brachte man die Zigeuner mit dem Auftauchen der Türken in Verbindung und erneuerte ihre Vogelfreiheit. Später, als die Türken abermals anstürmten, nahm man aber dankbar ihre ''Späherfähigkeiten'' in Dienst, diesmal ''gegen'' die Türken. Im [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigem Krieg]] ''durften'' sie als bewaffnete Söldner in den Krieg ziehen. Dieser Toleranz standen aber immer wieder harte Drohungen dagegen: Es war strengstens untersagt, Zigeunern Unterkunft zu geben, jeder Handel mit ihnen war verboten und es gab eine Reihe kriminalisierender Unterstellungen. So wurde bereits das bloße Auftauchen von Zigeunern als Rechtsbruch betrachtet, der zu exemplarischen Maßnahmen führte. "Zigeunerstöcke" vor den Toren von Städten warnten diese vor dem Betreten der Stadt. "Zigeunertafeln", auch ''Rumortafeln'' genannt, hatten denselben Zweck. Mit Androhung brutaler Leibes- und Lebensstrafen wollte man die ''Zigeunerplage'' beseitigen. | | Im Süddeutschen Raum, somit auch in [[Bayern]], traten Roma erstmals [[1417]] auf, verschwanden aber Mitte des Jahrhunderts spurlos. Zu Beginn der Türkeneinfälle bei Wien 1529 brachte man die Zigeuner mit dem Auftauchen der Türken in Verbindung und erneuerte ihre Vogelfreiheit. Später, als die Türken abermals anstürmten, nahm man aber dankbar ihre ''Späherfähigkeiten'' in Dienst, diesmal ''gegen'' die Türken. Im [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigem Krieg]] ''durften'' sie als bewaffnete Söldner in den Krieg ziehen. Dieser Toleranz standen aber immer wieder harte Drohungen dagegen: Es war strengstens untersagt, Zigeunern Unterkunft zu geben, jeder Handel mit ihnen war verboten und es gab eine Reihe kriminalisierender Unterstellungen. So wurde bereits das bloße Auftauchen von Zigeunern als Rechtsbruch betrachtet, der zu exemplarischen Maßnahmen führte. "Zigeunerstöcke" vor den Toren von Städten warnten diese vor dem Betreten der Stadt. "Zigeunertafeln", auch ''Rumortafeln'' genannt, hatten denselben Zweck. Mit Androhung brutaler Leibes- und Lebensstrafen wollte man die ''Zigeunerplage'' beseitigen. |
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| − | Zu einem Höhepunkt der Zigeunerverfolgung kam es in der ersten Hälfte des [[18. Jahrhundert]]s. Auslöser waren das Aufeinandertreffen von zum Teil in weltlichen, zum Teil in religiösen Vorstellungen wurzelnden Vorurteilen und der inzwischen perfektionierten Maßnahmen des neuzeitlichen Polizeistaates. Gleichzeitig begannen Mitte des 18. Jahrhunderts Bestrebungen, dieses Volk sesshaft zu machen. Kaiserin Maria Theresia und Joseph II. erklärte per Hofdekret von 1762 die in Österreich vagabundierenden Zigeuner für ''ehrlich''. Es wurden den Roma verboten, Pferde und Kutschen zu besitzen, um ihre Mobilität einzuschränken. Sie erhielten Baugrund, für den sie Abgaben zu leisten hatten. Niemand durfte die Dörfer ohne Genehmigung und genauer Angabe, wohin sie gingen, verlassen. Sie wurden gezwungen, einheimische Kleidung zu tragen. Alle Maßnahmen hatten die Dorfrichter genauestens zu kontrollieren. Auch ihre Namen mussten sie ändern. Meist bekamen sie als Nachnamen ''Neubauer'', ''Neubürger'', ''Neusiedler'' oder ''Neuungar''. Heiraten untereinander war ebenfalls verboten, die Ehen mit Nichtroma, so genannte ''Gadsche'', wurden aber gefördert. Besonders brutal zeigte sich die Kaiserin was die Kinder der Roma anbelangte: alle Kinder über fünf Jahren wurden ihnen weggenommen, um von Nichtroma-Familien erzogen zu werden. Und das ausgerechnet von Maria Theresia, die ja selbst 16 Kinder hatte! | + | Zu einem Höhepunkt der Zigeunerverfolgung kam es in der ersten Hälfte des [[18. Jahrhundert]]s. Auslöser waren das Aufeinandertreffen von zum Teil in weltlichen, zum Teil in religiösen Vorstellungen wurzelnden Vorurteilen und der inzwischen perfektionierten Maßnahmen des neuzeitlichen Polizeistaates. Gleichzeitig begannen Mitte des 18. Jahrhunderts Bestrebungen, dieses Volk sesshaft zu machen. Kaiserin Maria Theresia erklärte per Hofdekret von 1762 die in Österreich vagabundierenden Zigeuner für ''ehrlich''. Es wurde den Roma verboten, Pferde und Kutschen zu besitzen, um ihre Mobilität einzuschränken. Sie erhielten Baugrund, für den sie Abgaben zu leisten hatten. Niemand durfte die Dörfer ohne Genehmigung und genauer Angabe, wohin sie gingen, verlassen. Sie wurden gezwungen, einheimische Kleidung zu tragen. Alle Maßnahmen hatten die Dorfrichter genauestens zu kontrollieren. Auch ihre Namen mussten sie ändern. Meist bekamen sie als Nachnamen ''Neubauer'', ''Neubürger'', ''Neusiedler'' oder ''Neuungar''. Heiraten untereinander war ebenfalls verboten, die Ehen mit Nichtroma, so genannte ''Gadsche'', wurden aber gefördert. Besonders brutal zeigte sich die Kaiserin was die Kinder der Roma anbelangte: alle Kinder über fünf Jahren wurden ihnen weggenommen, um von Nichtroma-Familien erzogen zu werden. Und das ausgerechnet von Maria Theresia, die ja selbst 16 Kinder hatte! |
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| | Doch auch der Tod von Joseph II. änderte nichts an der Unterdrückung der ''ehrlichen'' Roma. Sie durften ihre Sprache nicht pflegen, das war schon unter Joseph II. bei 24 Stockhieben verboten. | | Doch auch der Tod von Joseph II. änderte nichts an der Unterdrückung der ''ehrlichen'' Roma. Sie durften ihre Sprache nicht pflegen, das war schon unter Joseph II. bei 24 Stockhieben verboten. |
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| | Dann fehlen aber wieder Hinweise, ob diese Verordnung auch angewendet wurde. Erst mit dem Einsetzen des Weistumrechts (dem [[Salzburger Weistum]]) gegen Ende des [[16. Jahrhundert]]s wird festgehalten, dass man auch tatsächlich Maßnahmen gegen ''Zigeuner'' ergriffen hatte. Im Ehehaft- oder Landtaiding (siehe [[Taiding]]) der fünf Stäbe im [[Pongau]], das in einer Papierschrift des [[17. Jahrhundert]]s überliefert ist, findet sich ein Abschnitt über Ge- und Verbote über die Zigeuner. Sinngemäß: die Bevölkerung musste vagierende Zigeuner der Obrigkeit melden. Recht umfangreich dann die erhaltene ''Landesrügung'' des [[Pfleggerichte|Pfleggericht]] [[Glanegg]], die gleich mehrmals auf Zigeuner eingeht. | | Dann fehlen aber wieder Hinweise, ob diese Verordnung auch angewendet wurde. Erst mit dem Einsetzen des Weistumrechts (dem [[Salzburger Weistum]]) gegen Ende des [[16. Jahrhundert]]s wird festgehalten, dass man auch tatsächlich Maßnahmen gegen ''Zigeuner'' ergriffen hatte. Im Ehehaft- oder Landtaiding (siehe [[Taiding]]) der fünf Stäbe im [[Pongau]], das in einer Papierschrift des [[17. Jahrhundert]]s überliefert ist, findet sich ein Abschnitt über Ge- und Verbote über die Zigeuner. Sinngemäß: die Bevölkerung musste vagierende Zigeuner der Obrigkeit melden. Recht umfangreich dann die erhaltene ''Landesrügung'' des [[Pfleggerichte|Pfleggericht]] [[Glanegg]], die gleich mehrmals auf Zigeuner eingeht. |
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| − | [[Erzbischof]] [[Johann Jakob Khuen von Belasi]] mahnte wiederholt gegen Ende des 16. Jahrhunderts die [[Pfleger]] zu [[Mattsee (Ort)|Mattsee]], die Normen des Zigeunerrechts zu vollziehen und regelmäßig Bericht zu erstatten. Ein Bericht vom [[18. August]] [[1569]] berichtet beispielsweise "''...daß sich in unsern gericht, deiner verwaltung, die Zigeiner hauffenweiß soll. umbziehen...''". Eine neuerliche Mahnung des Erzbischofs ist vom [[13. Oktober]] [[1577]] überliefert. [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstei]], Kardinal und Erzbischof, mahnt [[1662]] seine Generäle abermals ab, weil sie zu nachsichtig bei ''..Außrott- und Vertilgung der Zigeuner sampt deren Anhängern...'' vorgehen. Belege über vier Patrouillengänge im Bereich vom [[Pfleggericht Lichtenberg]] ([[Saalfelden]]) aus dem Jahr [[1669]] belegen, dass Schützen Zigeuner und vagiernde Landsknechthaufen observierten. | + | [[Erzbischof]] [[Johann Jakob Khuen von Belasi]] mahnte wiederholt gegen Ende des 16. Jahrhunderts die [[Pfleger]] zu [[Mattsee (Ort)|Mattsee]], die Normen des Zigeunerrechts zu vollziehen und regelmäßig Bericht zu erstatten. Ein Bericht vom [[18. August]] [[1569]] berichtet beispielsweise "''...daß sich in unsern gericht, deiner verwaltung, die Zigeiner hauffenweiß soll. umbziehen...''". Eine neuerliche Mahnung des Erzbischofs ist vom [[13. Oktober]] [[1577]] überliefert. [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]], Kardinal und Erzbischof, mahnt [[1662]] seine Generäle abermals ab, weil sie zu nachsichtig bei ''..Außrott- und Vertilgung der Zigeuner sampt deren Anhängern...'' vorgehen. Belege über vier Patrouillengänge im Bereich vom [[Pfleggericht Lichtenberg]] ([[Saalfelden]]) aus dem Jahr [[1669]] belegen, dass Schützen Zigeuner und vagiernde Landsknechthaufen observierten. |
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| | Erstmals in der Geschichte des Salzburger Erzstifts wird mit einem Dokument vom [[17. März]] [[1706]] die ''Vogelfreiheit'' der Zigeuner erklärt. [[1716]] erneuert Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] seine eigene ''General-Verordnung'' und bekräftigt gleichzeitig die (eine neuerliche) Vogelfreiheit von 1712. | | Erstmals in der Geschichte des Salzburger Erzstifts wird mit einem Dokument vom [[17. März]] [[1706]] die ''Vogelfreiheit'' der Zigeuner erklärt. [[1716]] erneuert Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] seine eigene ''General-Verordnung'' und bekräftigt gleichzeitig die (eine neuerliche) Vogelfreiheit von 1712. |