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Erwähnenswert ist noch, dass der Schriftführer, der die Abschrift erstellte, den Namen der Bittstellerin Maria Fixstainer fälschlich mit Maria Fixthaler wieder gegeben hat. Es bedurfte daher einiger zusätzlicher Recherchen in den Matriken, um die richtigen Familiennamen der handelnden Personen erfolgreich ausfindig zu machen.
 
Erwähnenswert ist noch, dass der Schriftführer, der die Abschrift erstellte, den Namen der Bittstellerin Maria Fixstainer fälschlich mit Maria Fixthaler wieder gegeben hat. Es bedurfte daher einiger zusätzlicher Recherchen in den Matriken, um die richtigen Familiennamen der handelnden Personen erfolgreich ausfindig zu machen.
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==Ein Polizei-Bescheid in anderer Sache gibt Antwort auf offen gebliebene Fragen==
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Ein Georg Fischer aus Weißbach bei Lofer hatte um die Konzession für das Weißbäckergewerbe angesucht und sich dabei unter anderem auf Maria Viehsteiner – gemeint ist die hier schon bekannte Maria Fixsteiner -  welche seinerzeit in der Bindermühle in Weißbach dieses Gewerbe ausgeübt habe. (Anm.: Im Polizei-Bescheid wird das Ansuchen inhaltlich behandelt, das Ansuchen selbst liegt jedoch nicht vor.) Im Polizei-Bescheid heißt es (Zitat): ''Es ist falsch vorgegeben, dass Maria Viehsteinerin'' (sic) ''an der Bindermühle zu Weißbach eine Bäkerei hatte. Sie hatte nur das Schwarzbachersrecht, und dieses rentierte ihr so wenig, daß sie hievon die betreffende Steuer nicht zu zahlen vermochte, und deswegen das Recht wieder fahren ließ.''
    
==Quellen==
 
==Quellen==
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