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* [[25. November]] 1992: Der Verdächtige wird nach vier Monaten Untersuchungshaft wieder freigelassen, nachdem die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht sah.
 
* [[25. November]] 1992: Der Verdächtige wird nach vier Monaten Untersuchungshaft wieder freigelassen, nachdem die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht sah.
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* [[2008]]/[[2009|09]] erreichen Schnabels Mutter und ihr Anwalt die Fortführung des Verfahrens. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung 2008 möglich, nach der auch Angehörige von verstorbenen Verbrechensopfer Anträge zur Fortsetzung von bereits rechtskräftig eingestellten Verfahren einbringen. Eine wichtige Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind allerdings neue Beweise.
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* [[2008]]/[[2009]] erreichen Schnabels Mutter und ihr Anwalt die Fortführung des Verfahrens. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung 2008 möglich, nach der auch Angehörige von verstorbenen Verbrechensopfer Anträge zur Fortsetzung von bereits rechtskräftig eingestellten Verfahren einbringen. Eine wichtige Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind allerdings neue Beweise.
    
==Ungereimtheiten==
 
==Ungereimtheiten==

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