Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 10: Zeile 10:  
Oberstes Entscheidungsgremium der Rechtsanwaltskammer ist der Ausschuss, dem ein Präsident sowie zwei Vizepräsidenten vorstehen. Der Ausschuss, der Disziplinarrat und die Prüfungskommissäre werden von der Vollversammlung gewählt.  
 
Oberstes Entscheidungsgremium der Rechtsanwaltskammer ist der Ausschuss, dem ein Präsident sowie zwei Vizepräsidenten vorstehen. Der Ausschuss, der Disziplinarrat und die Prüfungskommissäre werden von der Vollversammlung gewählt.  
   −
Mitglieder sind die eingetragenen Rechtsanwälte und die Rechtsanwaltsanwärter. Zum 1. November 2013 waren in Salzburg 427 Rechtsanwälte und 89 Rechtsanwaltsanwärter eingetragen. Die Stimmrechte in der Mitgliederversammlung sind zwischen Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsanwärtern ungleich (etwa 1:2 zugunsten der Rechtsanwälte) verteilt.  
+
Mitglieder sind die eingetragenen Rechtsanwälte und die Rechtsanwaltsanwärter. Zum 31. Dezember 2019 waren in Salzburg 425 Rechtsanwälte und 102 Rechtsanwaltsanwärter eingetragen. Die Stimmrechte in der Mitgliederversammlung sind zwischen Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsanwärtern ungleich (etwa 1:2 zugunsten der Rechtsanwälte) verteilt.
    
== Geschichte==
 
== Geschichte==

Navigationsmenü