Die Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits-und sozialrechtlichen Angelegenheiten (nach Rechtschutzregulativ). Zudem führt die AK den Konsumentenschutz (Verbraucherschutz) und da auch Musterklagen. Ein Anspruch auf gerichtlichen Rechtschutz in Konsumentenfragen besteht allerdings nicht. Beschäftigte, Lehrlinge, auch Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte und Beschäftigte in der Land-und Forstwirtschaft). | Die Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits-und sozialrechtlichen Angelegenheiten (nach Rechtschutzregulativ). Zudem führt die AK den Konsumentenschutz (Verbraucherschutz) und da auch Musterklagen. Ein Anspruch auf gerichtlichen Rechtschutz in Konsumentenfragen besteht allerdings nicht. Beschäftigte, Lehrlinge, auch Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte und Beschäftigte in der Land-und Forstwirtschaft). |