Besonders betroffen seien die Gemeinden beim Aspekt des Verbotes von Einweggeschirr. "''Das betrifft die Gemeinden als Veranstaltungsbehörden in besonderem Maße.''" Zwar habe man als Gemeindeverband ein Interesse daran, die Abfallmengen möglichst gering zu halten, da die Gemeinden auch für die Abfallentsorgung zuständig seien. "''Dazu muss die Bestimmung aber vollziehbar sein. In der derzeitigen Formulierung ist sie das in einigen Bereichen für uns allerdings nicht''", so Huber. Als Beispiel nennt er die Bestimmung, wonach für gemeinnützige Veranstaltungen höhere Schwellen anzusetzen sind, solange ausschließlich ehrenamtliche und unentgeltlich tätige Mitarbeiter eingesetzt werden. "''Das ist für uns als Veranstaltungsbehörde nie zu 100 Prozent kontrollierbar''", betont Huber, der von der "''plötzlichen Vorlage der Novelle im Sommer''" überrascht wurde. | Besonders betroffen seien die Gemeinden beim Aspekt des Verbotes von Einweggeschirr. "''Das betrifft die Gemeinden als Veranstaltungsbehörden in besonderem Maße.''" Zwar habe man als Gemeindeverband ein Interesse daran, die Abfallmengen möglichst gering zu halten, da die Gemeinden auch für die Abfallentsorgung zuständig seien. "''Dazu muss die Bestimmung aber vollziehbar sein. In der derzeitigen Formulierung ist sie das in einigen Bereichen für uns allerdings nicht''", so Huber. Als Beispiel nennt er die Bestimmung, wonach für gemeinnützige Veranstaltungen höhere Schwellen anzusetzen sind, solange ausschließlich ehrenamtliche und unentgeltlich tätige Mitarbeiter eingesetzt werden. "''Das ist für uns als Veranstaltungsbehörde nie zu 100 Prozent kontrollierbar''", betont Huber, der von der "''plötzlichen Vorlage der Novelle im Sommer''" überrascht wurde. |