Landeshauptmann-Stellvertreter
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Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Landeshauptmann-Stellvertreter ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der Landesregierung, dem nach der Geschäftsordnung der Landesregierung die Stellvertretung des Landeshauptmann formal zukommt.
- Hauptartikel: Salzburger Landesregierungen
Folgende Ressorts wurden bisher einem Landeshauptmann-Stellvertreter zugeordnet.
- Landeshauptmann-Stellvertreter für Finanzen
- Landeshauptmann-Stellvertreter für Gesundheit