Landeshauptmann-Stellvertreter

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Begriffsklärung
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Landeshauptmann-Stellvertreter ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der Landesregierung, dem nach der Geschäftsordnung der Landesregierung die Stellvertretung des Landeshauptmann formal zukommt.

Hauptartikel: Salzburger Landesregierungen

Folgende Ressorts wurden bisher einem Landeshauptmann-Stellvertreter zugeordnet.

  • Landeshauptmann-Stellvertreter für Finanzen
  • Landeshauptmann-Stellvertreter für Gesundheit