Änderungen

Keine Änderung der Größe ,  10:56, 20. Dez. 2020
K
Textersetzung - „Fürsterzbischof von Salzburg“ durch „Fürsterzbischof von Salzburg
Zeile 13: Zeile 13:  
19 dieser 20 Salzsieden gingen dann später in das Eigentum der [[Benediktinerinnenabtei Nonnberg]] über. Weitere Anteilseigner waren Klöster und Private, die zu ihren Pfannen auch die nötigen Wälder für Holz erhielten, das notwendig war, um die Pfannen zu beheizen. Im [[13. Jahrhundert]] kauften die Bayernherzöge diese Anteile wieder zurück. Ein politisch nicht geklärter Vorgang, in dem Herzog Ludwig [[1228]] die beiden Grafschaften im [[Pinzgau]] dem Reich ''aufsendete'' und Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] mit ihnen belehnt wurde, beendete die ungehinderte Nutzung der Wälder im Saalachtal.
 
19 dieser 20 Salzsieden gingen dann später in das Eigentum der [[Benediktinerinnenabtei Nonnberg]] über. Weitere Anteilseigner waren Klöster und Private, die zu ihren Pfannen auch die nötigen Wälder für Holz erhielten, das notwendig war, um die Pfannen zu beheizen. Im [[13. Jahrhundert]] kauften die Bayernherzöge diese Anteile wieder zurück. Ein politisch nicht geklärter Vorgang, in dem Herzog Ludwig [[1228]] die beiden Grafschaften im [[Pinzgau]] dem Reich ''aufsendete'' und Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] mit ihnen belehnt wurde, beendete die ungehinderte Nutzung der Wälder im Saalachtal.
   −
Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern musste. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr [[1412]]. [[1525]] kam man in [[Mühldorf am Inn]] überein, die Waldwirtschaft durch ein ''Landgebot'' zu regeln, das [[1527]] von Kardinal [[Matthäus Lang]] erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der ''Salinen-Hauptvertrag'' zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden [[Fürsterzbischof]] von Salzburg, [[Hieronymus Graf Colloredo]], vom [[4. Februar]] [[1781]] wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam.
+
Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern musste. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr [[1412]]. [[1525]] kam man in [[Mühldorf am Inn]] überein, die Waldwirtschaft durch ein ''Landgebot'' zu regeln, das [[1527]] von Kardinal [[Matthäus Lang]] erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der ''Salinen-Hauptvertrag'' zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden [[Fürsterzbischof von Salzburg]], [[Hieronymus Graf Colloredo]], vom [[4. Februar]] [[1781]] wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam.
    
[[Hochwasser|Hochwässer]] [[1786]] und [[1787]] führten bei der [[Fürstpropstei Berchtesgaden]] infolge hoher Verschuldung [[1795]] dazu, dass sie alle Rechte und Ansprüche am [[Dürrnberg]] sowie alle [[1793]] vermessenen Salinenwälder an Bayern abtreten musste. Durch die [[Säkularisation]] von [[1803]] wurde die Fürstpropstei zusammen mit dem bisherigen [[Erzbistum Salzburg|Fürsterzbistum]] Teil des Kurfürstentums Salzburg und kam im Jahr [[1805]] an das am 11.08. 1804 durch Zusammenschluss der habsburgischen Länder geschaffene Erbkaisertum Österreich. Die Österreicher beschlagnahmten, wohl aus wettbewerblichen Überlegungen mit Blick auf ihre eigenen Salinen im [[Salzkammergut]], die bayerischen Salinenwaldungen und stellten deren Nutzung ein. Die Bevölkerung im Saalachtal verlor den Nebenverdienst aus der Holzwirtschaft.
 
[[Hochwasser|Hochwässer]] [[1786]] und [[1787]] führten bei der [[Fürstpropstei Berchtesgaden]] infolge hoher Verschuldung [[1795]] dazu, dass sie alle Rechte und Ansprüche am [[Dürrnberg]] sowie alle [[1793]] vermessenen Salinenwälder an Bayern abtreten musste. Durch die [[Säkularisation]] von [[1803]] wurde die Fürstpropstei zusammen mit dem bisherigen [[Erzbistum Salzburg|Fürsterzbistum]] Teil des Kurfürstentums Salzburg und kam im Jahr [[1805]] an das am 11.08. 1804 durch Zusammenschluss der habsburgischen Länder geschaffene Erbkaisertum Österreich. Die Österreicher beschlagnahmten, wohl aus wettbewerblichen Überlegungen mit Blick auf ihre eigenen Salinen im [[Salzkammergut]], die bayerischen Salinenwaldungen und stellten deren Nutzung ein. Die Bevölkerung im Saalachtal verlor den Nebenverdienst aus der Holzwirtschaft.