* Der ''„Briefadel“'' umfasst die vom Kaiser – während eines Interregnums von den Reichsvikaren (Pfalzgrafen bei Rhein für die „Länder des fränkischen Rechts“, Kurfürsten von Sachsen für die „Länder des sächsischen Rechts“), oder anderen souveränen Landesherren sowie von kaiserlichen Hofpfalzgrafen ( insofern sie als Inhaber der „Comitiva major“ dazu befugt waren) vorgenommen Nobilitierungen. Auch die Fürsterzbischöfe von Salzburg nahmen dieses Souveränitätsrecht in Anspruch. Bei Nobilitierungen, die nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches ausgesprochen wurden, wird von „neueren briefadeligen Geschlechtern“ gesprochen. | * Der ''„Briefadel“'' umfasst die vom Kaiser – während eines Interregnums von den Reichsvikaren (Pfalzgrafen bei Rhein für die „Länder des fränkischen Rechts“, Kurfürsten von Sachsen für die „Länder des sächsischen Rechts“), oder anderen souveränen Landesherren sowie von kaiserlichen Hofpfalzgrafen ( insofern sie als Inhaber der „Comitiva major“ dazu befugt waren) vorgenommen Nobilitierungen. Auch die Fürsterzbischöfe von Salzburg nahmen dieses Souveränitätsrecht in Anspruch. Bei Nobilitierungen, die nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches ausgesprochen wurden, wird von „neueren briefadeligen Geschlechtern“ gesprochen. |