| | Im [[17. Jahrhundert]] wurde den Hagenauern in Salzburg ein gemehrtes ''"Adelswappen"'' verliehen und ihr alter Adelsstand vom kaiserlichen Palatin bestätigt, vorerst als untitulierter Adel. Im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit gab es nicht selten alte Familien (meist aus der Ministerialität), die wie die Hagenauer kein Adelsprädikat im Namen führten. Viele dieser Familien aus altem Adel schrieben sich bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts ohne das adelige Prädikat "von". Erst dann gingen auch untitulierte Familien von altem Adel (Uradel) dazu über das Prädikat "von" zu führen, um ihren Adelsstand zu verdeutlichen. In Schematismen, Hof- und Staatshandbüchern sowie in Urkunden tauchten die Hagenauer nun immer öfters als ''"von Hagenauer"'' auf. Im [[18. Jahrhundert]] wurde Mitgliedern des Geschlechts der Hagenauer durch den Salzburger Erzbischof Schrattenbach als auch durch den Passauer Fürstbischof Auersperg die Berechtigung bestätigt, das Ehrenwort "von" zu tragen. | | Im [[17. Jahrhundert]] wurde den Hagenauern in Salzburg ein gemehrtes ''"Adelswappen"'' verliehen und ihr alter Adelsstand vom kaiserlichen Palatin bestätigt, vorerst als untitulierter Adel. Im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit gab es nicht selten alte Familien (meist aus der Ministerialität), die wie die Hagenauer kein Adelsprädikat im Namen führten. Viele dieser Familien aus altem Adel schrieben sich bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts ohne das adelige Prädikat "von". Erst dann gingen auch untitulierte Familien von altem Adel (Uradel) dazu über das Prädikat "von" zu führen, um ihren Adelsstand zu verdeutlichen. In Schematismen, Hof- und Staatshandbüchern sowie in Urkunden tauchten die Hagenauer nun immer öfters als ''"von Hagenauer"'' auf. Im [[18. Jahrhundert]] wurde Mitgliedern des Geschlechts der Hagenauer durch den Salzburger Erzbischof Schrattenbach als auch durch den Passauer Fürstbischof Auersperg die Berechtigung bestätigt, das Ehrenwort "von" zu tragen. |
| − | Die Hagenauer, aus einem ursprünglich bayerischen Adelsgeschlecht, waren seit ihrer Niederlassung in [[Salzburg]] um 1550 Untertanen des mächtigen und beständigen Fürsterzbistums geworden. Das seit dem frühen 14. Jahrhundert durchgehend als selbstständiger Staat bestehende [[Erzbistum Salzburg|Fürsterzbistum Salzburg]] und seine Bewohner erlebten zwischen [[1803]] und [[1816]] die Krise eines mehrmaligen rasanten Wechsels der Staatsform, des Staatsoberhauptes und der jeweiligen staatlichen Zugehörigkeit. Vorerst wurde Salzburg im Zuge der [[Säkularisierung]] ein weltliches Kurfürstentum, dann ein [[Herzogtum Salzburg|Herzogtum]], unterbrochen durch die französische und die bayerische Herrschaft ([[Salzachkreis]]). Schließlich kam Salzburg [[1816]] als Teil des "Landes Österreich ob der Enns" mit der Hauptstadt Linz zum "Kaiserthum Oesterreich". Im Jahr [[1849]] wurde Salzburg zu einem selbständigen Kronland erhoben, [[1867]] wurde es Teil der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarns, bis es [[1918]] Teil der ersten österreichischen Republik "Deutsch-Österreich"s wurde. Während bzw. nach den politischen Wirren und Krisen des ehemaligen Erzbistums Salzburg, übersiedelten einige Hagenauer (der spätere Wiener Zweig) in die neue Hauptstadt Linz. Schließlich wurden die ehemaligen Salzburger im Jahr 1816 nach den vorangegangenen Wirren nun automatisch österreichische Staatsangehörige des Kaisertum Österreichs. Hingegen waren die nach Triest ausgewanderten Hagenauer bereits 40 Jahre früher (um 1775) österreichische Untertanen geworden, da Triest damals zu Österreich gehörte. Schließlich wurden die Mitglieder der Triester Linie im Jahr 1918 italienische Staatsbürger, als Triest zum "Regno d’Italia" (italienischen Königreich) kam. | + | Die Hagenauer, aus einem ursprünglich bayerischen Adelsgeschlecht, waren seit ihrer Niederlassung in der [[Stadt Salzburg]] um 1550 Untertanen des mächtigen und beständigen Fürsterzbistums geworden. Das seit dem frühen 14. Jahrhundert durchgehend als selbstständiger Staat bestehende [[Erzbistum Salzburg|Fürsterzbistum Salzburg]] und seine Bewohner erlebten zwischen [[1803]] und [[1816]] die Krise eines mehrmaligen rasanten Wechsels der Staatsform, des Staatsoberhauptes und der jeweiligen staatlichen Zugehörigkeit. Vorerst wurde Salzburg im Zuge der [[Säkularisierung]] ein weltliches Kurfürstentum, dann ein [[Herzogtum Salzburg|Herzogtum]], unterbrochen durch die französische und die bayerische Herrschaft ([[Salzachkreis]]). Schließlich kam Salzburg [[1816]] als Teil des "Landes Österreich ob der Enns" mit der Hauptstadt Linz zum "Kaiserthum Oesterreich". Im Jahr [[1849]] wurde Salzburg zu einem selbständigen Kronland erhoben, [[1867]] wurde es Teil der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarns, bis es [[1918]] Teil der ersten österreichischen Republik "Deutsch-Österreich"s wurde. Während bzw. nach den politischen Wirren und Krisen des ehemaligen Erzbistums Salzburg, übersiedelten einige Hagenauer (der spätere Wiener Zweig) in die neue Hauptstadt Linz. Schließlich wurden die ehemaligen Salzburger im Jahr 1816 nach den vorangegangenen Wirren nun automatisch österreichische Staatsangehörige des Kaisertum Österreichs. Hingegen waren die nach Triest ausgewanderten Hagenauer bereits 40 Jahre früher (um 1775) österreichische Untertanen geworden, da Triest damals zu Österreich gehörte. Schließlich wurden die Mitglieder der Triester Linie im Jahr 1918 italienische Staatsbürger, als Triest zum "Regno d’Italia" (italienischen Königreich) kam. |
| | Ungewöhnlicher Weise hatten sich die seit 1550 im Erzbistum Salzburg ansässigen Hagenauer nicht in den Adelsmatrikeln der [[Hohe Salzburger Landschaft]] eintragen lassen, selbst nicht nach der Adelserneuerung und der verliehenen Wappenbesserung, oder der von Landesfürsten (von Salzburg sowie von Passau) bestätigten Berechtigung das Adelsprädikat „von“ zu tragen. Auch rund zweihundertdreißig bzw. zweihundertsiebzig Jahre später, als sie österreichische Staatsbürger geworden waren, hatte weder die Triester Linie noch die Wiener Linie der Hagenauer, je um Immatrikulation ihres Adelsstandes bzw. um Nostrifizierung ihrer ausländischen Standeserhebungen in den österreichischen Adelsregistern angesucht. Daher galten ihr alter Adelsstand in Bayern, sowie die durch den kaiserlichen Palatin in Salzburg, den Fürstbischof in [[Passau]], den Heiligen Stuhl in Rom oder den italienischen König jeweiligen Wappen- und Standesbestätigungen, Standeserhebungen und Ausweitungen, im Kaisertum Österreich respektive in der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn als ausländischer Adel und nicht als österreichischer. Die Barone von Hagenauer, sowie die Barone Locatelli von Hagenauer, waren daher folglich nicht in den österreichischen Adelsmatrikeln oder im deutschen ''„Gotha“'' eingetragen, sondern als Barone (ausländischen Adels) in den Akten des k.u.k. Ministeriums des Kaiserlichen Hauses und Aeussern, im italienischen Adelsverzeichnis ''„Annuario della Nobiltà Italiana“'', sowie als ''Barones Romani'' (Römische Barone) in den ''„Acta Apostolicae Sedis“'' (offizielle Amtsblatt des Heiligen Stuhles) und dem vom Deutschen Adelsverband herausgegebenen Nachschlagewerk ''„Genealogisches Handbuch des Adels“'' (GHdA). | | Ungewöhnlicher Weise hatten sich die seit 1550 im Erzbistum Salzburg ansässigen Hagenauer nicht in den Adelsmatrikeln der [[Hohe Salzburger Landschaft]] eintragen lassen, selbst nicht nach der Adelserneuerung und der verliehenen Wappenbesserung, oder der von Landesfürsten (von Salzburg sowie von Passau) bestätigten Berechtigung das Adelsprädikat „von“ zu tragen. Auch rund zweihundertdreißig bzw. zweihundertsiebzig Jahre später, als sie österreichische Staatsbürger geworden waren, hatte weder die Triester Linie noch die Wiener Linie der Hagenauer, je um Immatrikulation ihres Adelsstandes bzw. um Nostrifizierung ihrer ausländischen Standeserhebungen in den österreichischen Adelsregistern angesucht. Daher galten ihr alter Adelsstand in Bayern, sowie die durch den kaiserlichen Palatin in Salzburg, den Fürstbischof in [[Passau]], den Heiligen Stuhl in Rom oder den italienischen König jeweiligen Wappen- und Standesbestätigungen, Standeserhebungen und Ausweitungen, im Kaisertum Österreich respektive in der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn als ausländischer Adel und nicht als österreichischer. Die Barone von Hagenauer, sowie die Barone Locatelli von Hagenauer, waren daher folglich nicht in den österreichischen Adelsmatrikeln oder im deutschen ''„Gotha“'' eingetragen, sondern als Barone (ausländischen Adels) in den Akten des k.u.k. Ministeriums des Kaiserlichen Hauses und Aeussern, im italienischen Adelsverzeichnis ''„Annuario della Nobiltà Italiana“'', sowie als ''Barones Romani'' (Römische Barone) in den ''„Acta Apostolicae Sedis“'' (offizielle Amtsblatt des Heiligen Stuhles) und dem vom Deutschen Adelsverband herausgegebenen Nachschlagewerk ''„Genealogisches Handbuch des Adels“'' (GHdA). |