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Reichsgau Salzburg
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==Organisation des Reichsgaus nach dem Ostmarkgesetz==
==Organisation des Reichsgaus nach dem Ostmarkgesetz==
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Der Reichsgau war
staatliche Verwaltungsbezirke
und Selbstverwaltungskörperschaft (§ 2).
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Der Reichsgau war
staatlicher Verwaltungsbezirk
und Selbstverwaltungskörperschaft (§ 2).
An der Spitze des Reichsgaues stand der Reichsstatthalter. Er unterstand den Obersten Reichsbehörden (§ 3).
An der Spitze des Reichsgaues stand der Reichsstatthalter. Er unterstand den Obersten Reichsbehörden (§ 3).
Remora
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