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==Organisation des Reichsgaus nach dem Ostmarkgesetz==
 
==Organisation des Reichsgaus nach dem Ostmarkgesetz==
Der Reichsgau war staatliche Verwaltungsbezirke und Selbstverwaltungskörperschaft (§ 2).
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Der Reichsgau war staatlicher Verwaltungsbezirk und Selbstverwaltungskörperschaft (§ 2).
    
An der Spitze des Reichsgaues stand der Reichsstatthalter. Er unterstand den Obersten Reichsbehörden (§ 3).
 
An der Spitze des Reichsgaues stand der Reichsstatthalter. Er unterstand den Obersten Reichsbehörden (§ 3).