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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Ein bäuerlicher Betrieb, der mindestens 200 Jahre innerhalb derselben Familie im Mannes- oder Frauenstamm vererbt wurde, kann im Bundesland Salzburg zum [[Erbhof]] ernannt werden. Die Ernennung zum Erbhof erfolgt nach dem Erbhofgesetz. Nach diesem kann auch ein Hof, der von Seitenverwandte mehr als zweiten Grades nicht im Kaufwege erworben, sondern an diese ebenfalls vererbt worden ist, zum Erbhof werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der bäuerliche Betrieb mit einem Wohnhaus versehen und vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird. Im Salzburger Land gibt es mehr als 1000 Erbhöfe.
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Ein bäuerlicher Betrieb, der mindestens 200 Jahre innerhalb derselben Familie im Mannes- oder Frauenstamm vererbt wurde, kann im Bundesland Salzburg zum [[Erbhof]] ernannt werden. Die Ernennung zum Erbhof erfolgt nach dem Erbhofgesetz. Nach diesem kann auch ein Hof, der von Seitenverwandten mehr als zweiten Grades nicht im Kaufwege erworben, sondern an diese ebenfalls vererbt worden ist, zum Erbhof werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der bäuerliche Betrieb mit einem Wohnhaus versehen und vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird. Im Salzburger Land gibt es mehr als 1000 Erbhöfe.
    
==Liste der Erbhöfe im Pinzgau==
 
==Liste der Erbhöfe im Pinzgau==
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