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'''Erbhöfe im Tennengau''' sind bäuerliche Betriebe im politischen Bezirk [[Hallein]], die nach dem Salzburger Erbhofgesetz zum Erbhof ernannt wurden.
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'''Erbhöfe im Tennengau''' sind bäuerliche Betriebe im politischen Bezirk [[Hallein]] ([[Tennengau]]), die nach dem Salzburger Erbhofgesetz zum Erbhof ernannt wurden.
    
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
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Die Ernennung zum Erbhof erfolgt nach dem Erbhofgesetz. Nach diesem kann auch ein Hof, der von Seitenverwandte mehr als zweiten Grades nicht im Kaufwege erworben, sondern an diese ebenfalls vererbt worden ist, zum Erbhof werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der bäuerliche Betrieb mit einem Wohnhaus versehen und vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird. Im Salzburger Land gibt es mehr als 1000 Erbhöfe.
 
Die Ernennung zum Erbhof erfolgt nach dem Erbhofgesetz. Nach diesem kann auch ein Hof, der von Seitenverwandte mehr als zweiten Grades nicht im Kaufwege erworben, sondern an diese ebenfalls vererbt worden ist, zum Erbhof werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der bäuerliche Betrieb mit einem Wohnhaus versehen und vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird. Im Salzburger Land gibt es mehr als 1000 Erbhöfe.
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==Liste der Erbhöfe im [[Tennengau]]==
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==Liste der Erbhöfe im Tennengau==
    
(Anmerkung: Liste wird erst erstellt)
 
(Anmerkung: Liste wird erst erstellt)

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