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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
In der Reihe der staatlichen Verwaltung ist die Bezirkshauptmannschaft die unterste Behörde. In ihr sind von der [[Landesregierung]] bestellte, also nicht vom Volk gewählte, Beamte mit verschiedener fachlicher Qualifikation tätig:
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In der Reihe der staatlichen Verwaltung ist die Bezirkshauptmannschaft die unterste Behörde. In ihr sind von der [[Landesregierung]] bestellte, also nicht vom Volk gewählte, Beamte und Vertragsbedienstete mit unterscheidlicher fachlicher Qualifikation tätig:
 
* Juristen
 
* Juristen
 
* Amtsärzte
 
* Amtsärzte
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