Löschung Dritter Präsident, Korrektur Bisdatum Scharfetter, Ergänzung Illmer II
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== Einleitung ==
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Der Präsident des [[Landtag]]s bildet mit dem Zweiten und dem Dritten Präsidenten den Vorstand des Landesparlaments. Alle drei sind aus der Mitte des Landtages von diesem zu wählen. Für die Wahl ist die Anwesenheit wenigstens der Hälfte der Mitglieder des Landtages und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Dauer des Amtes fällt mit der Gesetzgebungsperiode zusammen.
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Der Präsident des [[Landtag]]s bildet mit dem Zweiten Präsidenten den Vorstand des Landesparlaments. Beide sind aus der Mitte des Landtages von diesem zu wählen. Für die Wahl ist die Anwesenheit wenigstens der Hälfte der Mitglieder des Landtages und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Dauer des Amtes fällt mit der Gesetzgebungsperiode zusammen.