Die Möglichkeit zur Durchführung eines Schulversuches nach dem SchOG, einem Bundes-Grundsatzgesetz, resultiert nicht notwendigerweise in einer Änderung der Bezeichnung einer Schule nach dem SchuOG, dem Landes-Ausführungsgesetz. Bitte um Bekanntgabe der Quelle, wodurch eine Änderung der Schulbezeichnung offiziell erfolgt ist. Anonymer Nutzer 10:22, 18. Okt. 2017 (CEST) | Die Möglichkeit zur Durchführung eines Schulversuches nach dem SchOG, einem Bundes-Grundsatzgesetz, resultiert nicht notwendigerweise in einer Änderung der Bezeichnung einer Schule nach dem SchuOG, dem Landes-Ausführungsgesetz. Bitte um Bekanntgabe der Quelle, wodurch eine Änderung der Schulbezeichnung offiziell erfolgt ist. Anonymer Nutzer 10:22, 18. Okt. 2017 (CEST) |