Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 24. Juni 1970 wurde die Nationalratswahl in 3 Wiener Wahlkreisen für ungültig erklärt und die Wahl dort am 4. Oktober 1970 wiederholt. Durch die Wiederholungswahl erhielt die FPÖ einen zusätzlichen Sitz auf Kosten der ÖVP. | Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 24. Juni 1970 wurde die Nationalratswahl in 3 Wiener Wahlkreisen für ungültig erklärt und die Wahl dort am 4. Oktober 1970 wiederholt. Durch die Wiederholungswahl erhielt die FPÖ einen zusätzlichen Sitz auf Kosten der ÖVP. |