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Das '''Salzburger Ehrenzeichengesetz''' regelt die Vergabe von Auszeichnungen als Anerkennung für Verdienste um das [[Land Salzburg]]. Das Gesetz trat mit [[1. Juni]] [[2001]] in Kraft ([[LGBl]] Nr 45/2001) und ist in seiner gültigen Fassung seit [[1. Oktober]] [[2007]] geändert ([[LGBl]] Nr 67/2007).
 
Das '''Salzburger Ehrenzeichengesetz''' regelt die Vergabe von Auszeichnungen als Anerkennung für Verdienste um das [[Land Salzburg]]. Das Gesetz trat mit [[1. Juni]] [[2001]] in Kraft ([[LGBl]] Nr 45/2001) und ist in seiner gültigen Fassung seit [[1. Oktober]] [[2007]] geändert ([[LGBl]] Nr 67/2007).
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==Auszeichnungen==
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== Auszeichnungen ==
 
#der [[Ring des Landes Salzburg]]
 
#der [[Ring des Landes Salzburg]]
 
#das [[Ehrenzeichen des Landes Salzburg]] als:
 
#das [[Ehrenzeichen des Landes Salzburg]] als:
 
##[[Großkreuz des Ehrenzeichens]]
 
##[[Großkreuz des Ehrenzeichens]]
##[[Großes Ehrenzeichen]]
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##[[Großes Ehrenzeichen des Landes Salzburg|Großes Ehrenzeichen]]
 
##[[Ehrenzeichen]]
 
##[[Ehrenzeichen]]
 
##[[Großes Verdienstzeichen]]
 
##[[Großes Verdienstzeichen]]
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#[[Auszeichnungen auf dem Gebiet des Sportwesens]]
 
#[[Auszeichnungen auf dem Gebiet des Sportwesens]]
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==Gemeinsame Bestimmungen==
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== Gemeinsame Bestimmungen ==
 
Für alle Auszeichnungen gilt, dass kein Rechtsanspruch auf eine selbige besteht und rechtskräftig verurteilte Personen von der Verleihung ausgeschlossen sind.
 
Für alle Auszeichnungen gilt, dass kein Rechtsanspruch auf eine selbige besteht und rechtskräftig verurteilte Personen von der Verleihung ausgeschlossen sind.
  
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