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Am 17. September 1973 trat er seinen Dienst als Verwaltungsjurist beim [[Amt der Salzburger Landesregierung]] in der [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie|Abteilung 4]], [[Grundverkehrslandeskommission]], an. Mit 1. Jänner 1975 wurde er dem Legislativ- und Verfassungsdienst zur Dienstleistung zugewiesen.
 
Am 17. September 1973 trat er seinen Dienst als Verwaltungsjurist beim [[Amt der Salzburger Landesregierung]] in der [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie|Abteilung 4]], [[Grundverkehrslandeskommission]], an. Mit 1. Jänner 1975 wurde er dem Legislativ- und Verfassungsdienst zur Dienstleistung zugewiesen.
 
   
 
   
Nachdem Dr. [[Herfried Hueber]] zum [[Landesamtsdirektor]] bestellt worden war, stieg Faber, bis dahin Leiter des im Legislativ- und Verfassungsdienst eingerichteten Referats „Legislativangelegenheiten“, mit 1. Jänner 1988 zum Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes auf. Diese Stellung bekleidete er 26¾ Jahre hindurch.
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Nachdem Dr. [[Herfrid Hueber]] zum [[Landesamtsdirektor]] bestellt worden war, stieg Faber, bis dahin Leiter des im Legislativ- und Verfassungsdienst eingerichteten Referats „Legislativangelegenheiten“, mit 1. Jänner 1988 zum Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes auf. Diese Stellung bekleidete er 26¾ Jahre hindurch.
 
   
 
   
 
In den knapp 27 Jahren seiner Amtsführung wirkte der „Landeslegist“ Hofrat Faber an 1.552 Gesetzen mit und vertrat das Amt der Landesregierung in rund 200 Landtags- und rund 600 Ausschusssitzungen. Seine Expertise im Ausschuss, unzählige Beratungsgespräche mit den einzelnen Fraktionen, die Begleitung von Initiativen und nicht zuletzt das Gesetz über die Geschäftsordnung des Salzburger Landtages, das er überwiegend in seiner Freizeit formulierte, zeugten von seinem steten Einsatz für die Salzburger Gesetzgebung. Immer wieder nahm der „Chefjurist des Landes“ aus rechtlicher Sicht zu brisanten Fragen der Landespolitik Stellung.
 
In den knapp 27 Jahren seiner Amtsführung wirkte der „Landeslegist“ Hofrat Faber an 1.552 Gesetzen mit und vertrat das Amt der Landesregierung in rund 200 Landtags- und rund 600 Ausschusssitzungen. Seine Expertise im Ausschuss, unzählige Beratungsgespräche mit den einzelnen Fraktionen, die Begleitung von Initiativen und nicht zuletzt das Gesetz über die Geschäftsordnung des Salzburger Landtages, das er überwiegend in seiner Freizeit formulierte, zeugten von seinem steten Einsatz für die Salzburger Gesetzgebung. Immer wieder nahm der „Chefjurist des Landes“ aus rechtlicher Sicht zu brisanten Fragen der Landespolitik Stellung.
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