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==Gesetzliche Grundlage==
 
==Gesetzliche Grundlage==
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Die juristische Basis der Kinder- und Jugendanwaltschaft bilden das Jugendwohlfahrtsgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention. Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln, die die Rechte der Kinder regeln, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt. Die kija Salzburg ist an das Sozialreferat des Landes Salzburg angegliedert, die Paragrafen 13 und 14 der Salzburger Jugendwohlfahrtsordnung regeln die Aufgaben und Befugnisse der kija Salzburg und schreiben ihre Weisungsfreiheit.
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Das Jugendwohlfahrtsgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention bilden die juristische Basis der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt, dienen der kija Salzburg als Handlungsgrundlage.
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Die kija Salzburg ist an das Sozialreferat des Landes Salzburg angegliedert, die Paragrafen 13 und 14 der Salzburger Jugendwohlfahrtsordnung regeln die Aufgaben und Befugnisse der kija Salzburg und schreiben ihre Weisungsfreiheit fest.
 
[[2005]] wurde die UN-Kinderrechtskonvention in die Landesverfassung des Bundeslandes Salzburg aufgenommen, trotz mehrjähriger Bemühungen der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften wurde sie aber noch nicht in der Bundesverfassung verankert.
 
[[2005]] wurde die UN-Kinderrechtskonvention in die Landesverfassung des Bundeslandes Salzburg aufgenommen, trotz mehrjähriger Bemühungen der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften wurde sie aber noch nicht in der Bundesverfassung verankert.
  
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