Der derzeitige bäuerliche Besitzer hätte es gerne, wenn der Stall etwas größer wäre. Abreissen will er das Häusl aber nicht, weil er dann dort nichts mehr bauen dürfte. Oft ist der Grund für das unbenutzte Stehenlassen solcher Objekte auch der mit dem Abriss verbundene Verlust der Rechte, die auf dem Haus eingetragen sind (Wasserrecht, Holzbezug). | Der derzeitige bäuerliche Besitzer hätte es gerne, wenn der Stall etwas größer wäre. Abreissen will er das Häusl aber nicht, weil er dann dort nichts mehr bauen dürfte. Oft ist der Grund für das unbenutzte Stehenlassen solcher Objekte auch der mit dem Abriss verbundene Verlust der Rechte, die auf dem Haus eingetragen sind (Wasserrecht, Holzbezug). |