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==Niedergang==
 
==Niedergang==
Der berühmteste Gewerke, Christoff Weitmoser, starb am [[2. Mai]] [[1558]]. Weitmoser hinterließ in seinem Testament ein ansehnliches Vermögen. Jede seiner drei Töchter bekam 75.000 Gulden, was für die damalige Zeit sehr viel Geld war. Nach Christoff Weitmosers Tod ging es rasch abwärts. Seine Erben waren unmündig und wurden durch „Gerhaben“ (Vormünder) vertreten.  
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Der berühmteste Gewerke, [[Christoff Weitmoser]], starb am [[2. Mai]] [[1558]]. Weitmoser hinterließ in seinem Testament ein ansehnliches Vermögen. Jede seiner drei Töchter bekam 75.000 [[Gulden]], was für die damalige Zeit sehr viel Geld war. Nach Christoff Weitmosers Tod ging es rasch abwärts. Seine Erben waren unmündig und wurden durch „Gerhaben“ (Vormünder) vertreten.  
 
Martin Strasser verstarb am [[19. März]] [[1560]], sein Bruder Wolfgang Strasser am [[22. Oktober]] [[1561]]. Wie Christoff Weitmoser hinterließen auch die beiden Brüder Strasser nur unmündige Erben, die von „Gerhaben“ vertreten werden mussten. So trat Martin Strasser II., der Sohn des verstorbenen Wolfgang Strasser, formal das Erbe seines Onkels an.
 
Martin Strasser verstarb am [[19. März]] [[1560]], sein Bruder Wolfgang Strasser am [[22. Oktober]] [[1561]]. Wie Christoff Weitmoser hinterließen auch die beiden Brüder Strasser nur unmündige Erben, die von „Gerhaben“ vertreten werden mussten. So trat Martin Strasser II., der Sohn des verstorbenen Wolfgang Strasser, formal das Erbe seines Onkels an.
 
„Seine Kuratoren gehörten den verschwägerten Familien der Seenus, Katzpeck und Mordax an, als >Obrister Gerhabe< fungierte aber der Landesherr höchstpersönlich: Erzbischof [[Johann Jakob von Kuen-Belasy]]. Dieser besaß [[1569]] selbst 5/36 am Edelmetallbergbau und hatte so als Strasserscher Gerhabe weitreichend und unmittelbaren Zugriff auf rund ein Drittel des gesamten Gastein-Rauris-Lender Montanistikums. Die Inhaber der restlichen zwei Drittel, nämlich das junge Brüderpaar Weitmoser beziehungsweise die eben erst großjährig gewordenen Brüder Zott, steckten durch den Rückgang der Edelmetallproduktion in Finanznöten und hatten daher eine schwache Verhandlungsposition. Der Landesherr konnte deshalb seine Zukunftsvision einer Konzentration des gesamten Edelmetallbergbaus  in einer gemeinsamen Handelsgesellschaft leicht durchsetzen. “  
 
„Seine Kuratoren gehörten den verschwägerten Familien der Seenus, Katzpeck und Mordax an, als >Obrister Gerhabe< fungierte aber der Landesherr höchstpersönlich: Erzbischof [[Johann Jakob von Kuen-Belasy]]. Dieser besaß [[1569]] selbst 5/36 am Edelmetallbergbau und hatte so als Strasserscher Gerhabe weitreichend und unmittelbaren Zugriff auf rund ein Drittel des gesamten Gastein-Rauris-Lender Montanistikums. Die Inhaber der restlichen zwei Drittel, nämlich das junge Brüderpaar Weitmoser beziehungsweise die eben erst großjährig gewordenen Brüder Zott, steckten durch den Rückgang der Edelmetallproduktion in Finanznöten und hatten daher eine schwache Verhandlungsposition. Der Landesherr konnte deshalb seine Zukunftsvision einer Konzentration des gesamten Edelmetallbergbaus  in einer gemeinsamen Handelsgesellschaft leicht durchsetzen. “