: [[15. Juni]]: die Verordnung vom [[17. August]] [[1938]], wonach „deutsche Staatsangehörige jüdischer Rasse“ einen „jüdischen Vornamen“ tragen müssen, tritt in der „Ostmark“ in Kraft | : [[15. Juni]]: die Verordnung vom [[17. August]] [[1938]], wonach „deutsche Staatsangehörige jüdischer Rasse“ einen „jüdischen Vornamen“ tragen müssen, tritt in der „Ostmark“ in Kraft |