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===Der Vater des Landes Salzburg===
 
===Der Vater des Landes Salzburg===
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[[Eberhard II.]] wird gerne als "Vater des [[Salzburg (Bundesland)Landes Salzburg]]" bezeichnet. In engem Zusammenwirken mit Kaiser Friedrich II., dem er trotz Kirchenbann bis in den Tod die Treue hielt, gelang ihm durch die Erwerbung von Grafschaften und Herrschaften der Aufbau eines großen, geschlossenen Herrschaftsgebietes. Während die benachbarten Bistümer Brixen und Trient damals von ihren weltlichen Schutzherren (Vögten), den Grafen von Tirol, in das werdende Land Tirol eingebunden wurde, setzte [[Eberhard II.|Eberhard]] in Salzburg die Entmachtung der Vögte durch. Rechtsprechung und Verwaltung übertrug er den von ihm eingesetzten Beamten und sicherte damit den Bestand der geistlichen Herrschaft für Jahrhunderte. Seit dem 12. Jahrhundert wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] als "Reichsfürsten" tituliert und waren damit den bayerischen Herzogen gleichgestellt. Trotzdem bestand das von ihnen beherrschte Fürstentum nur aus "Herrschaften und Territorien", aus "Grafschaften, Gerichten und Vogteien" und galt weiterhin als Teil des Herzogtums Bayern.
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[[Eberhard II.]] wird gerne als "Vater des [[Salzburg (Bundesland)|Landes Salzburg]]" bezeichnet. In engem Zusammenwirken mit Kaiser Friedrich II., dem er trotz Kirchenbann bis in den Tod die Treue hielt, gelang ihm durch die Erwerbung von Grafschaften und Herrschaften der Aufbau eines großen, geschlossenen Herrschaftsgebietes. Während die benachbarten Bistümer Brixen und Trient damals von ihren weltlichen Schutzherren (Vögten), den Grafen von Tirol, in das werdende Land Tirol eingebunden wurde, setzte [[Eberhard II.|Eberhard]] in Salzburg die Entmachtung der Vögte durch. Rechtsprechung und Verwaltung übertrug er den von ihm eingesetzten Beamten und sicherte damit den Bestand der geistlichen Herrschaft für Jahrhunderte. Seit dem 12. Jahrhundert wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] als "Reichsfürsten" tituliert und waren damit den bayerischen Herzogen gleichgestellt. Trotzdem bestand das von ihnen beherrschte Fürstentum nur aus "Herrschaften und Territorien", aus "Grafschaften, Gerichten und Vogteien" und galt weiterhin als Teil des Herzogtums Bayern.
    
===Trennung von Bayern vollzogen===
 
===Trennung von Bayern vollzogen===