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| − | * ''wobei der Gipfel selbst sich im Gemeindegebiet von Koppl befindet'' … diese Feststellung steht im Widerspruch zum Grundstückskataster (Digitale Katastermappe) und zu der am Gipfel angebrachten Grenzvermessungsmarke. Der Gipfel ist ein Vermessungspunkt. [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 06:32, 20. Feb. 2020 (UTC)
| + | ''wobei der Gipfel selbst sich im Gemeindegebiet von Koppl befindet'' … diese Feststellung steht im Widerspruch zum Grundstückskataster (Digitale Katastermappe) und zu der am Gipfel angebrachten Grenzvermessungsmarke. Der Gipfel ist ein Vermessungspunkt. [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 06:32, 20. Feb. 2020 (UTC) |
| − | * als Kreisfläche betrachtet sind die Anteile: Elsbethen ca. 210°, Ebenau ca. 80°, ca. Koppl 70°
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| | + | als Kreisfläche betrachtet sind die Anteile: Elsbethen ca. 210°, Ebenau ca. 80°, ca. Koppl 70° |
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| | + | : Die Information, dass der Gipfel sich im Gemeindegebiet von Koppl befindet, erhält man bei der Abfrage "Gurlspitze" in SAGIS erklärt gerne --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 09:12, 20. Feb. 2020 (UTC) |