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==Geschichte==
 
==Geschichte==
Bis zur Grundentlastung (auch ''Grundablöse'' genannt), der wichtigsten und bleibenden Errungenschaft des Revolutionsjahres [[1848]], gab es in Salzburg, wie in Österreich (Cisleithanien) keine freien Bauern und auch keine politischen Gemeinden. Mit wenigen Ausnahmen von so genannten freieigenen Gütern waren die Güter auf dem Land im Eigentum verschiedener Grundherrschaften. Diese vergaben sie an untertänige Bauern zur Leihe.
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Bis zur Grundentlastung (auch ''Grundablöse'' genannt), der wichtigsten und bleibenden Errungenschaft des Revolutionsjahres [[1848]], gab es in Salzburg, wie in Österreich (Cisleithanien), keine freien Bauern und auch keine politischen Gemeinden. Mit wenigen Ausnahmen von so genannten freieigenen Gütern waren die Güter auf dem Land im Eigentum verschiedener Grundherrschaften. Diese vergaben sie an untertänige Bauern zur Leihe.
    
Die im Eigentum der geistlichen und weltlichen Grundherren befindlichen Güter wurden seit dem Mittelalter auf Grundlage der Stift- und Urbarrechte durch  [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbarämter]] verwaltet, die auch das Niedergericht ausübten und für jene Fälle zuständig waren, die keine todeswürdigen Verbrechen waren. Auf dem Stifttaiding unter dem Vorsitz des Grundherrn oder seines Bevollmächtigten (Urbarprobst oder Urbaramtmann) wurde über alle Fragen der Grundherrschaft entschieden, z.B. Instandhaltung der geliehenen Güter, rechtzeitige Leistung der Abgaben u.a.  
 
Die im Eigentum der geistlichen und weltlichen Grundherren befindlichen Güter wurden seit dem Mittelalter auf Grundlage der Stift- und Urbarrechte durch  [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbarämter]] verwaltet, die auch das Niedergericht ausübten und für jene Fälle zuständig waren, die keine todeswürdigen Verbrechen waren. Auf dem Stifttaiding unter dem Vorsitz des Grundherrn oder seines Bevollmächtigten (Urbarprobst oder Urbaramtmann) wurde über alle Fragen der Grundherrschaft entschieden, z.B. Instandhaltung der geliehenen Güter, rechtzeitige Leistung der Abgaben u.a.  

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