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| | ==Die Auswirkungen auf die ländliche Gesellschaft im Pinzgau== | | ==Die Auswirkungen auf die ländliche Gesellschaft im Pinzgau== |
| − | =====Hoferhaltung und Hohe Dientsbotenanzahl===== | + | =====Hoferhaltung und Hohe Dienstbotenanzahl===== |
| | Für die Viehwirtschaft benötigte man vor der Mechanisierung der Höfe, die im Pinzgau im Wesentlichen erst in den 50er-Jahren erfolgte, eine große Anzahl von Dienstboten. Weiters hatte das Anerbenrecht durchaus seinen Sinn, da für diese Wirtschaftsform große Flächen benötigt werden um wirtschaftlich überleben zu können. Eine Erbteilung wie im Burgenland hätte die Höfe, die ohnehin oft nicht sehr groß waren, bald in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Diese Form des Erbrechtes bewirkte aber, dass nur ein Sohn den Hof erben konnte und alle Geschwister zu sog. „weichenden Kindern“ gemacht wurden. | | Für die Viehwirtschaft benötigte man vor der Mechanisierung der Höfe, die im Pinzgau im Wesentlichen erst in den 50er-Jahren erfolgte, eine große Anzahl von Dienstboten. Weiters hatte das Anerbenrecht durchaus seinen Sinn, da für diese Wirtschaftsform große Flächen benötigt werden um wirtschaftlich überleben zu können. Eine Erbteilung wie im Burgenland hätte die Höfe, die ohnehin oft nicht sehr groß waren, bald in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Diese Form des Erbrechtes bewirkte aber, dass nur ein Sohn den Hof erben konnte und alle Geschwister zu sog. „weichenden Kindern“ gemacht wurden. |
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| | =====Kaum Arbeitsplätze außerhalb der Landwirtschaft ===== | | =====Kaum Arbeitsplätze außerhalb der Landwirtschaft ===== |
| − | Außerhalb der Landwirtschaft gab es im Pinzgauer Raum kaum Arbeitsplätze, weil die Bauernhöfe beinahe autark waren. Fast alle Gerätschaften wurden auf dem Hof erzeugt und kaputt Gegangenes wurde in der sog. „Machkammer“ repariert. Industrie war keine vorhanden. (Erst in der NS-Zeit wurden durch die kriegsvorbereitende Verbesserung der Infrastruktur und die Aufnahme der Rüstungsproduktion Arbeitsplätze auch in ländlichen Regionen geschaffen wie im Straßenbau und im Metallbau). Es gab auch nur wenige Taglöhner, Eisenbahner und einzelne Handwerker wie Wagner, Schneider oder Schuster. Weichende Bauernkinder mussten spätestens mit Erreichung des 14. Lebensjahres – nach Beendigung der Schulpflicht - den Hof verlassen und wurden in der Regel selbst auf fremden Höfen Dienstboten. Für weichende Bauernsöhne gehörte die Ergreifung eines geistlichen Berufes (Priester oder Ordensmann) zu den wenigen außerlandwirtschaftlichen Karrierechancen, für Töchter war der Eintritt in einen Orden die einzige Möglichkeit überhaupt zu etwas Bildung und zu einer außerlandwirtschaftlichen Berufsausübung zu kommen. | + | Außerhalb der Landwirtschaft gab es im Pinzgauer Raum kaum Arbeitsplätze, weil die Bauernhöfe beinahe autark waren. Fast alle Gerätschaften wurden auf dem Hof erzeugt und kaputt Gegangenes wurde in der sog. „Machkammer“ repariert. Industrie war keine vorhanden. (Erst in der NS-Zeit wurden durch die kriegsvorbereitende Verbesserung der Infrastruktur und die Aufnahme der Rüstungsproduktion Arbeitsplätze auch in ländlichen Regionen geschaffen, wie im Straßenbau und im Metallbau). Es gab auch nur wenige Taglöhner, Eisenbahner und einzelne Handwerker wie Wagner, Schneider oder Schuster. Weichende Bauernkinder mussten spätestens mit Erreichung des 14. Lebensjahres – nach Beendigung der Schulpflicht - den Hof verlassen und wurden in der Regel selbst auf fremden Höfen Dienstboten. Für weichende Bauernsöhne gehörte die Ergreifung eines geistlichen Berufes (Priester oder Ordensmann) zu den wenigen außerlandwirtschaftlichen Karrierechancen, für Töchter war der Eintritt in einen Orden die einzige Möglichkeit, überhaupt zu etwas Bildung und zu einer außerlandwirtschaftlichen Berufsausübung zu kommen. |
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| | =====Die Situation der Dienstboten in der Landwirtschaft===== | | =====Die Situation der Dienstboten in der Landwirtschaft===== |
| − | Dienstboten lebten praktisch zu 100 % auf dem Hof des Dienstgebers gegen Kost und Quartier. Es gab eine strenge Hierarchie. Sie mussten sich die Dienstbotenkammern mit anderen teilen. Der darüber hinaus ausgehandelte Lohn war je nach Funktion und Rang in der Dienstbotenhierarchie etwas kleiner oder etwas größer. Er bestand aus wenig Geld und aus Naturalien wie Schuhe oder Bekleidung. Der Lohn wurde einmal im Jahr zu Lichtmess ausbezahlt. Der mündlich ausgehandelte Arbeitsvertrag galt jeweils ein Jahr. Kein Dienstbote wusste, ob er, bzw. sie im nächsten Jahr bleiben kann oder „schlenkern“ muss. Das entschied der Bauer, der die Dienstboten, die er behalten wollte, um Lichtmess herum um`s Bleiben fragte. Für die anderen hieß es gehen und einen neuen Dienstplatz suchen. | + | Dienstboten lebten praktisch zu 100 % auf dem Hof des Dienstgebers gegen Kost und Quartier. Es gab eine strenge Hierarchie. Sie mussten sich die Dienstbotenkammern mit anderen teilen. Der darüber hinaus ausgehandelte Lohn war je nach Funktion und Rang in der Dienstbotenhierarchie etwas kleiner oder etwas größer. Er bestand aus wenig Geld und aus Naturalien wie Schuhe oder Bekleidung. Der Lohn wurde einmal im Jahr zu Lichtmess ausbezahlt. Der mündlich ausgehandelte Arbeitsvertrag galt jeweils ein Jahr. Kein Dienstbote wusste, ob er bzw. sie im nächsten Jahr bleiben kann oder „schlenkern“ muss. Das entschied der Bauer, der die Dienstboten, die er behalten wollte, um Lichtmess herum um`s Bleiben fragte. Für die anderen hieß es: gehen und einen neuen Dienstplatz suchen. |
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| − | Dass unter diesen Umständen Heirat und Familiengründung praktisch unmöglich waren leuchtet ein. | + | Dass unter diesen Umständen Heirat und Familiengründung praktisch unmöglich waren, leuchtet ein. |
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| | =====Was geschah mit den ledigen Kindern?===== | | =====Was geschah mit den ledigen Kindern?===== |
| − | Wenn eine Magd schwanger wurde, musste sie um ihren Dienstplatz fürchten. Konnte sie auf ihrem Dienstplatz bleiben, musste sie damit rechnen bis kurz vor der Geburt ihre Arbeit verrichten zu müssen, egal wie schwer diese war. Einen Mutterschutz wie heute gab es natürlich nicht. Zur Entbindung wurde – wenn sie nicht auf dem Hof des Arbeitgebers erfolgte oder erfolgen konnte - eine Vereinbarung mit einer verwandten oder einer anderen Frau getroffen, die vielleicht Witwe war oder die Frau eines Eisenbahners, um gegen Entgelt in deren Wohnung zu gebären und ev. auch das Kind in Pflege zu geben. In den wenigsten Fällen konnte eine Magd ihr Kind auf ihren Arbeitsplatz mitnehmen. Das Kind wurde „ausgestiftet“ und wurde zum "Ziehkind" (später Pflegekind). Die Mutter musste natürlich für den Kostplatz bezahlen und konnte dies in der Regel nur mit Zuverdientem, etwa für Wäschepflege für Knechte, leisten. Alimente gab es keine und wenn ein Vater für das Kind sorgen wollte, konnte er meist ebenfalls wenig beitragen. Wenn die Kinder etwas älter wurden, wurden sie meist wieder „ausgestiftet“, d.h., sie kamen auf einen Dienstplatz bei einem Bauern und wurden dort „angestifet“. Das konnte bereits mit sechs bis acht Lebensjahren passieren. Somit wurden die elterlichen Verhältnisse reproduziert. Manche Mägde hatten mehrere ledige Kinder, eine Empfängnisverhütung gab es ja nicht. | + | Wenn eine Magd schwanger wurde, musste sie um ihren Dienstplatz fürchten. Konnte sie auf ihrem Dienstplatz bleiben, musste sie damit rechnen, bis kurz vor der Geburt ihre Arbeit verrichten zu müssen, egal wie schwer diese war. Einen Mutterschutz wie heute gab es natürlich nicht. Zur Entbindung wurde – wenn sie nicht auf dem Hof des Arbeitgebers erfolgte oder erfolgen konnte - eine Vereinbarung mit einer verwandten oder einer anderen Frau getroffen, die vielleicht Witwe war oder die Frau eines Eisenbahners, um gegen Entgelt in deren Wohnung zu gebären und ev. auch das Kind in Pflege zu geben. In den wenigsten Fällen konnte eine Magd ihr Kind auf ihren Arbeitsplatz mitnehmen. Das Kind wurde „ausgestiftet“ und wurde zum "Ziehkind" (später Pflegekind). Die Mutter musste natürlich für den Kostplatz bezahlen und konnte dies in der Regel nur mit Zuverdientem, etwa für Wäschepflege für Knechte, leisten. Alimente gab es keine und wenn ein Vater für das Kind sorgen wollte, konnte er meist ebenfalls wenig beitragen. Wenn die Kinder etwas älter wurden, wurden sie meist wieder „ausgestiftet“, d.h., sie kamen auf einen Dienstplatz bei einem Bauern und wurden dort „angestifet“. Das konnte bereits mit sechs bis acht Lebensjahren passieren. Somit wurden die elterlichen Verhältnisse reproduziert. Manche Mägde hatten mehrere ledige Kinder, eine Empfängnisverhütung gab es ja nicht. |
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| | ==Verwandtschaftsverhältnisse und Familienstruktur== | | ==Verwandtschaftsverhältnisse und Familienstruktur== |
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| | ==Quellen== | | ==Quellen== |
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| | * Tätigkeitsbericht des Landesjugendamtes Salzburg aus dem Jahr 1930 | | * Tätigkeitsbericht des Landesjugendamtes Salzburg aus dem Jahr 1930 |
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| | * Norbert Ortmayr, Historiker | | * Norbert Ortmayr, Historiker |
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| | * Gespräche mit bäuerlichen Familien | | * Gespräche mit bäuerlichen Familien |
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| − | * Alltagsgeschichte erlebt und erzählt, Arbeits- und Lebensverhältnisse in der Provinz.“ Ein Projekt der Volkshochschule Salzburg. Gefördert vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst. Eigenverlag, April 1991. Projektleiter Norbert Ortmayr, Historiker, Institut für Geschichte der Universität Salzburg. | + | * „Alltagsgeschichte erlebt und erzählt, Arbeits- und Lebensverhältnisse in der Provinz.“ Ein Projekt der Volkshochschule Salzburg. Gefördert vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst. Eigenverlag, April 1991. Projektleiter Norbert Ortmayr, Historiker, Institut für Geschichte der [[Universität Salzburg]]. |
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| | [[Kategorie:Geschichte]] | | [[Kategorie:Geschichte]] |