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=====Was geschah mit den ledigen Kindern?=====
 
=====Was geschah mit den ledigen Kindern?=====
 
Wenn eine Magd schwanger wurde, musste sie um ihren Dienstplatz fürchten. Konnte sie auf ihrem Dienstplatz bleiben, musste sie damit rechnen bis kurz vor der Geburt ihre Arbeit verrichten zu müssen, egal wie schwer diese war. Einen Mutterschutz wie heute gab es natürlich nicht. Zur Entbindung wurde – wenn sie nicht auf dem Hof des Arbeitgebers erfolgte oder erfolgen konnte -  eine Vereinbarung mit einer verwandten oder einer anderen Frau getroffen, die vielleicht Witwe war oder die Frau eines Eisenbahners, um gegen Entgelt in deren Wohnung zu gebären und ev. auch das Kind in Pflege zu geben. In den wenigsten Fällen konnte eine Magd ihr Kind auf ihren Arbeitsplatz mitnehmen. Das Kind wurde „ausgestiftet“ und wurde zum "Ziehkind" (später Pflegekind). Die Mutter musste natürlich für den Kostplatz bezahlen und konnte dies in der Regel nur mit Zuverdientem, etwa für Wäschepflege für Knechte, leisten. Alimente gab es keine und wenn ein Vater für das Kind sorgen wollte, konnte er meist ebenfalls wenig beitragen. Wenn die Kinder etwas älter wurden, wurden sie meist wieder  „ausgestiftet“, d.h., sie kamen auf einen Dienstplatz bei einem Bauern und wurden dort „angestifet“. Das konnte bereits mit sechs bis acht Lebensjahren passieren. Somit wurden die elterlichen Verhältnisse reproduziert. Manche Mägde hatten mehrere ledige Kinder, eine Empfängnisverhütung gab es ja nicht.
 
Wenn eine Magd schwanger wurde, musste sie um ihren Dienstplatz fürchten. Konnte sie auf ihrem Dienstplatz bleiben, musste sie damit rechnen bis kurz vor der Geburt ihre Arbeit verrichten zu müssen, egal wie schwer diese war. Einen Mutterschutz wie heute gab es natürlich nicht. Zur Entbindung wurde – wenn sie nicht auf dem Hof des Arbeitgebers erfolgte oder erfolgen konnte -  eine Vereinbarung mit einer verwandten oder einer anderen Frau getroffen, die vielleicht Witwe war oder die Frau eines Eisenbahners, um gegen Entgelt in deren Wohnung zu gebären und ev. auch das Kind in Pflege zu geben. In den wenigsten Fällen konnte eine Magd ihr Kind auf ihren Arbeitsplatz mitnehmen. Das Kind wurde „ausgestiftet“ und wurde zum "Ziehkind" (später Pflegekind). Die Mutter musste natürlich für den Kostplatz bezahlen und konnte dies in der Regel nur mit Zuverdientem, etwa für Wäschepflege für Knechte, leisten. Alimente gab es keine und wenn ein Vater für das Kind sorgen wollte, konnte er meist ebenfalls wenig beitragen. Wenn die Kinder etwas älter wurden, wurden sie meist wieder  „ausgestiftet“, d.h., sie kamen auf einen Dienstplatz bei einem Bauern und wurden dort „angestifet“. Das konnte bereits mit sechs bis acht Lebensjahren passieren. Somit wurden die elterlichen Verhältnisse reproduziert. Manche Mägde hatten mehrere ledige Kinder, eine Empfängnisverhütung gab es ja nicht.
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==Verwandtschaftsverhältnisse und Familienstruktur==
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Es gibt praktisch keine im Pinzgau angestammte Familie, in der die geschilderten Verhältnisse nicht bis in die Gegenwart hinein wirken. In jeder dieser Familien gab es in den letzten Generationen viele ledige Kinder, ausgestiftete Ziehkinder und Halbgeschwister. Häufig kannten und kennen sich Geschwister und  Halbgeschwister nicht, oft sind Väter und Großväter nicht bekannt oder es gab nie eine Beziehung zu ihnen. Das Leid ganzer Generationen, die von Illegitimität, Armut und Chancenlosigkeit geprägt waren, ist zwar vergangen, hat aber tiefe Spuren hinterlassen.
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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