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Am [[31. Dezember]] [[1847]] stellte er ein Gesuch um Verleihung des [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürgerrechts]] der Stadt Salzburg, das jedoch aufgrund einer sich gerade in Gang befindlichen Neuregelung der Bürgerrechtsstatuten nicht erledigt wurde. Kurz darauf sollte er [[1848]] als Deputierter der Stadt zum Reichstag nach Wien entsandt werden um Kaiser [[Franz Joseph I.]] die Forderungen Salzburgs zu überbringen.
 
Am [[31. Dezember]] [[1847]] stellte er ein Gesuch um Verleihung des [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürgerrechts]] der Stadt Salzburg, das jedoch aufgrund einer sich gerade in Gang befindlichen Neuregelung der Bürgerrechtsstatuten nicht erledigt wurde. Kurz darauf sollte er [[1848]] als Deputierter der Stadt zum Reichstag nach Wien entsandt werden um Kaiser [[Franz Joseph I.]] die Forderungen Salzburgs zu überbringen.
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Da Fischer das Bürgerrecht der Stadt nicht besaß, entstanden Bedenken hinsichtlich seiner Wählbarkeit. Auf Vorschlag des Rats [[Martin von Reichl]], der im [[Salzburger Gemeinderat]] allgemeinen Anklang fand, wurde Fischer am [[18. März]] [[1848]] zum [[Ehrenbürger der Stadt Salzburg]] ernannt, was ihn ebenfalls wählbar machen sollte. Da sich kurz darauf bei den politisch Verantwortlichen aber doch die Meinung durchsetzte, dass Fischer die ''„Vertretung der Stadt in Wien zugleich in der Eigenschaft als Bürger leisten sollte“'' wurde ihm das Bürgerrecht der Stadt am [[24. März]] [[1848]] taxfrei verliehen, womit er, rechtlich abgesichert, endgültig als Vertreter Salzburgs zum Reichstag entsandt werden konnte.  
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Da Fischer das Bürgerrecht der Stadt nicht besaß, entstanden Bedenken hinsichtlich seiner Wählbarkeit. Auf Vorschlag des Rats [[Martin Reichel|Martin von Reichel]], der im [[Salzburger Gemeinderat]] allgemeinen Anklang fand, wurde Fischer am [[18. März]] [[1848]] zum [[Ehrenbürger der Stadt Salzburg]] ernannt, was ihn ebenfalls wählbar machen sollte. Da sich kurz darauf bei den politisch Verantwortlichen aber doch die Meinung durchsetzte, dass Fischer die ''„Vertretung der Stadt in Wien zugleich in der Eigenschaft als Bürger leisten sollte“'' wurde ihm das Bürgerrecht der Stadt am [[24. März]] [[1848]] taxfrei verliehen, womit er, rechtlich abgesichert, endgültig als Vertreter Salzburgs zum Reichstag entsandt werden konnte.  
    
Seiner Ernennung zum Ministerialrat folgte von [[1849]] bis [[1851]] die Funktion als k. k. Statthalter des [[Oberösterreich|Herzogtums Österreich ob der Enns]]. In dieser Position hatte Fischer wesentlichen Anteil an der [[1849]] beschlossenen und [[1850]] erfolgten Erhebung des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] zum eigenständigen Kronland und der damit einhergehenden Wiedererlangung der provinzialen Selbstständigkeit des Landes, das bis dahin verwaltungsmäßig dem Erzherzogtum Österreich ob der Enns angegliedert war.
 
Seiner Ernennung zum Ministerialrat folgte von [[1849]] bis [[1851]] die Funktion als k. k. Statthalter des [[Oberösterreich|Herzogtums Österreich ob der Enns]]. In dieser Position hatte Fischer wesentlichen Anteil an der [[1849]] beschlossenen und [[1850]] erfolgten Erhebung des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] zum eigenständigen Kronland und der damit einhergehenden Wiedererlangung der provinzialen Selbstständigkeit des Landes, das bis dahin verwaltungsmäßig dem Erzherzogtum Österreich ob der Enns angegliedert war.
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