: [[19. Juni]]: die [[Salzburger Landesregierung]] erlässt ein Verkehrsverbot für Fußgänger, Radfahrer und nicht luftbereifte Fahrzeuge sowie für den [[Viehtrieb]] auf den fertig gestellten Autobahnstrecken; kurz darauf wird Radfahrern die Benützung des Randstreifens wieder gestattet | : [[19. Juni]]: die [[Salzburger Landesregierung]] erlässt ein Verkehrsverbot für Fußgänger, Radfahrer und nicht luftbereifte Fahrzeuge sowie für den [[Viehtrieb]] auf den fertig gestellten Autobahnstrecken; kurz darauf wird Radfahrern die Benützung des Randstreifens wieder gestattet |