*Ein '''Diözesanadministrator''' ist der Verwalter einer Diözese. Dieser ist gewöhnlich ein Weihbischof oder anderer Priester und amtiert im Zeitraum einer Sedisvakanz, also nach dem Rücktritt oder Tod des Diözesanbischofs, bis zur Amtseinführung eines Nachfolgers. Innerhalb seiner Amtszeit kann er nichts verfügen, was endgültigen Charakter besitzt. | *Ein '''Diözesanadministrator''' ist der Verwalter einer Diözese. Dieser ist gewöhnlich ein Weihbischof oder anderer Priester und amtiert im Zeitraum einer Sedisvakanz, also nach dem Rücktritt oder Tod des Diözesanbischofs, bis zur Amtseinführung eines Nachfolgers. Innerhalb seiner Amtszeit kann er nichts verfügen, was endgültigen Charakter besitzt. |