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==Aus der Besitz- und Strafrechtsgeschichte==
 
==Aus der Besitz- und Strafrechtsgeschichte==
Das [[Kollegiatstift Mattsee|Stift am Mattsee]] wurde schon im [[8. Jahrhundert]] von dem [[Bayern|bayrischen]] Herzog [[Tassilo III.]] errichtet und von diesem, danach auch von anderen Herrschern reich begütert.
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Das [[Collegiatstift Mattsee|Stift am Mattsee]] wurde schon im [[8. Jahrhundert]] von dem [[Bayerische Herzöge in Salzburg|bayerischen Herzog]] [[Tassilo III.]] errichtet und von diesem, danach auch von anderen Herrschern reich begütert.
    
Zu Anfang des [[10. Jahrhundert]]s wurde das Kloster Mattsee vom Kaiser an die [[Bayerische Herzöge in Salzburg|Herzöge in Bayern]] verschenkt. Im [[11. Jahrhundert]] erwarb das [[Hochstift Passau]] die Landeshoheit über Mattsee. Es gab aber immer wieder Übergriffe seitens der benachbarten bayrischen Herrschaften, und so entschloss sich das Hochstift Passau, die aus seiner Sicht entlegene Herrschaft Mattsee zunächst an das [[Fürsterzbistum Salzburg]] zu verpfänden und durch salzburgische Beamte (Friederich [[Bergheimer|Berghammer]] und nach ihm Conrad [[Kuchler]]) verwalten zu lassen, und schließlich im Jahr [[1398]], es an das Fürsterzbistum Salzburg zu verkaufen.
 
Zu Anfang des [[10. Jahrhundert]]s wurde das Kloster Mattsee vom Kaiser an die [[Bayerische Herzöge in Salzburg|Herzöge in Bayern]] verschenkt. Im [[11. Jahrhundert]] erwarb das [[Hochstift Passau]] die Landeshoheit über Mattsee. Es gab aber immer wieder Übergriffe seitens der benachbarten bayrischen Herrschaften, und so entschloss sich das Hochstift Passau, die aus seiner Sicht entlegene Herrschaft Mattsee zunächst an das [[Fürsterzbistum Salzburg]] zu verpfänden und durch salzburgische Beamte (Friederich [[Bergheimer|Berghammer]] und nach ihm Conrad [[Kuchler]]) verwalten zu lassen, und schließlich im Jahr [[1398]], es an das Fürsterzbistum Salzburg zu verkaufen.
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[[1398]] erwarb das Fürsterzbistum Salzburg als letzte bedeutende Salzburger Gebietserweiterung die [[Passau|passauische]] Herrschaft Mattsee. Diese bestand nach verschiedenen Änderungen schließlich aus den Ämtern Mattsee, [[Lochen am See|Lochen]], [[Schleedorf]], [[Obertrum]], [[Seeham]] und [[Berndorf]]. Im Norden war Lochen vom Herzogtum Bayern umgeben. Untertanen und Grundbesitz des Gebiets von Lochen waren zwischen bayerischer und salzburgischer Herrschaft aufgeteilt. Und damit nicht genug: Einige der Bewohner Lochens standen direkt unter der Grundherrschaft des Stifts Mattsee, waren aber dem Erzstift Salzburg gegenüber wehrpflichtig.
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[[1398]] erwarb das Fürsterzbistum Salzburg als letzte bedeutende Salzburger Gebietserweiterung die [[Passau|passauische]] Herrschaft Mattsee. Diese bestand nach verschiedenen Änderungen schließlich aus den Ämtern Mattsee, [[Lochen am See|Lochen]], [[Schleedorf]], [[Obertrum]], [[Seeham]] und [[Berndorf]]. Im Norden war Lochen vom [[Herzogtum Bayern]] umgeben. Untertanen und Grundbesitz des Gebiets von Lochen waren zwischen bayerischer und salzburgischer Herrschaft aufgeteilt. Und damit nicht genug: Einige der Bewohner Lochens standen direkt unter der Grundherrschaft des Stifts Mattsee, waren aber dem [[Erzstift Salzburg]] gegenüber wehrpflichtig.
    
Die unklaren Grenzverhältnisse wussten auch Räuberbanden für sich auszunutzen, gegen sie wurden sowohl von bayerischer als auch von Salzburger Seite Grenzstreifen ausgeschickt. Der Lochener Heimatforscher [[Herbert Handlechner]] berichtet auch von einem regelrechten Streit um die Leiche eines beim Wildern getöteten [[Friedburger]]s, die von beiden Seiten beansprucht wurde. Selbstmörder, die sich erhängt hatten, hingen oft mehrere Tage unter Bewachung, bis Zuständigkeit und Umstände geklärt waren.
 
Die unklaren Grenzverhältnisse wussten auch Räuberbanden für sich auszunutzen, gegen sie wurden sowohl von bayerischer als auch von Salzburger Seite Grenzstreifen ausgeschickt. Der Lochener Heimatforscher [[Herbert Handlechner]] berichtet auch von einem regelrechten Streit um die Leiche eines beim Wildern getöteten [[Friedburger]]s, die von beiden Seiten beansprucht wurde. Selbstmörder, die sich erhängt hatten, hingen oft mehrere Tage unter Bewachung, bis Zuständigkeit und Umstände geklärt waren.
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Verpfändungen der Herrschaft an [[Bayern]] gaben Anlass zu Streitigkeiten, die letztlich in den Jahren [[1527]] und [[1530]] durch Vergleich (Saalbuch von 1527 und Erläuterung von 1530) beigelegt wurden. Dabei wurde Salzburg die Landeshoheit zugestanden, jedoch mit Ausnahme der Halsgerichtsbarkeit und der Auslieferung der Malefiz-Verbrecher.<ref>Ausführlich: [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn|Kleimayrn, Johann Franz Thaddäus von]]: ''[[Juvavia|Nachrichten von Iuvavia]]'' S.&nbsp;314-317 u. S.&nbsp;461-467, sowie Kreittmayr, Wiguläus Freiherr von, ''Grundriß des Allgemeinen, Deutsch- und Bayrischen Staatsrechtes'' [http://books.google.at/books?id=lUZPAAAAcAAJ&pg=PA265#v=onepage&q&f=false §&nbsp;137. S.&nbsp;265]; beides hier zitiert nach Hübner, aaO S.&nbsp;260.</ref>
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Verpfändungen der Herrschaft an [[Bayern]] gaben Anlass zu Streitigkeiten, die letztlich in den Jahren [[1527]] und [[1530]] durch Vergleich (Saalbuch von 1527 und Erläuterung von 1530) beigelegt wurden. Dabei wurde Salzburg die Landeshoheit zugestanden, jedoch mit Ausnahme der Halsgerichtsbarkeit und der Auslieferung der Malefiz-Verbrecher.<ref>Ausführlich von [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn|Kleimayrn, Johann Franz Thaddäus von]]: ''[[Juvavia|Nachrichten von Iuvavia]]'' S.&nbsp;314-317 u. S.&nbsp;461-467, sowie Kreittmayr, Wiguläus Freiherr von, ''Grundriß des Allgemeinen, Deutsch- und Bayrischen Staatsrechtes'' [http://books.google.at/books?id=lUZPAAAAcAAJ&pg=PA265#v=onepage&q&f=false §&nbsp;137. S.&nbsp;265]; beides hier zitiert nach Hübner, aaO S.&nbsp;260.</ref>
    
In Durchführung der Regelung von 1527 und 1530 erfolgte die Auslieferung der Malefiz-Verbrecher mit umständlicher Feierlichkeit auf offenem See zu [[Mattsee (Ort)|Niedertrum]]: der bayerische Beamte hatte dem mattseeischen [[Pfleger]] bis an den Sattelbogen des Pferdes in den See hinein entgegen zu reiten und die Akten zu übernehmen. Gleichzeitig wurde der Auszuliefernde von dem mattseeischen Amtmann auf einem eigenen Schiff dem bayerischen Amtmann noch auf dem See übergeben und erst danach an Land gebracht. Bei zugefrorenem See erfolgte die Auslieferung am Retten- oder Königsbichl. Wurde der Ausgelieferte hingerichtet, so war das Pfleggericht Mattsee davon schriftlich zu verständigen, anderenfalls war er dem Pfleggericht Mattsee wieder zurückzuliefern. Soweit die Theorie. Denn bei Unklarheiten verzögerte sich die Auslieferung, etwa weil sich die Braunauer Behördenvertreter nicht weit genug ins Wasser begeben wollten und die Salzburger Kollegen genau darauf pochten.
 
In Durchführung der Regelung von 1527 und 1530 erfolgte die Auslieferung der Malefiz-Verbrecher mit umständlicher Feierlichkeit auf offenem See zu [[Mattsee (Ort)|Niedertrum]]: der bayerische Beamte hatte dem mattseeischen [[Pfleger]] bis an den Sattelbogen des Pferdes in den See hinein entgegen zu reiten und die Akten zu übernehmen. Gleichzeitig wurde der Auszuliefernde von dem mattseeischen Amtmann auf einem eigenen Schiff dem bayerischen Amtmann noch auf dem See übergeben und erst danach an Land gebracht. Bei zugefrorenem See erfolgte die Auslieferung am Retten- oder Königsbichl. Wurde der Ausgelieferte hingerichtet, so war das Pfleggericht Mattsee davon schriftlich zu verständigen, anderenfalls war er dem Pfleggericht Mattsee wieder zurückzuliefern. Soweit die Theorie. Denn bei Unklarheiten verzögerte sich die Auslieferung, etwa weil sich die Braunauer Behördenvertreter nicht weit genug ins Wasser begeben wollten und die Salzburger Kollegen genau darauf pochten.
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Jedes dieser Ämter war in Obmannschaften unterteilt: Das Amt Mattsee zerfiel in vier Obmannschaften − die erste, die zweite, die Hausstätter und die Fischer; das Amt Schleedorf in zwei, Obertrum in vier, Seeham in zwei, Berndorf in vier und Lochen ebenfalls in vier.
 
Jedes dieser Ämter war in Obmannschaften unterteilt: Das Amt Mattsee zerfiel in vier Obmannschaften − die erste, die zweite, die Hausstätter und die Fischer; das Amt Schleedorf in zwei, Obertrum in vier, Seeham in zwei, Berndorf in vier und Lochen ebenfalls in vier.
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Das Pfleggericht umfasste insgesamt 17 Dörfer: Mattsee, Steffel, Schalkham, Schleedorf, Obertrum, Absmann, Müllbach, Lochen, [[Filialkirche zum hl. Johannes dem Täufer in Astätt|Astätt]], Thannberg, Petersham, Babenham, Kerchham, Unterweißau, Oberweißau, Berndorf und Seeham.
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Das Pfleggericht umfasste insgesamt 17 Dörfer: Mattsee, Steffel, Schalkham, Schleedorf, Obertrum, Absmann, Müllbach, Lochen, [[Filialkirche zum hl. Johannes dem Täufer in Astätt|Astätt]], [[Thannberg (Berg)|Thannberg]], Petersham, Babenham, Kerchham, Unterweißau, Oberweißau, Berndorf und Seeham.
    
==Bedienstetenstand==
 
==Bedienstetenstand==