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| | Dieses Fütterverbot ist in jeder Hinsicht tierschutzgerecht, wie verschiedenste Gerichte in Deutschland und Österreich mehrfach bestätigten: 2011 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf klargestellt, dass das Fütterverbot betreffend Straßentauben tierschutzgerecht ist. Religiöse oder ethische Bedenken sind kein Grund für Ausnahmen vom Fütterungsverbot. 2014 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage gegen das Fütterverbot erneut abgewiesen. Das Taubenfütterungsverbot sei nicht zu beanstanden, es verstößt weder gegen Tierschutz noch gegen Grundrechte des Einzelnen . Das Oberlandesgericht Koblenz hat Ähnliches 2012 festgehalten. Kommunen können sehr wohl Fütterungsverbote von Tauben und Wasservögeln anordnen. In Österreich ist angesichts der gleichartigen Rechtslage von gleichartigen Entscheidungen auszugehen. | | Dieses Fütterverbot ist in jeder Hinsicht tierschutzgerecht, wie verschiedenste Gerichte in Deutschland und Österreich mehrfach bestätigten: 2011 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf klargestellt, dass das Fütterverbot betreffend Straßentauben tierschutzgerecht ist. Religiöse oder ethische Bedenken sind kein Grund für Ausnahmen vom Fütterungsverbot. 2014 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage gegen das Fütterverbot erneut abgewiesen. Das Taubenfütterungsverbot sei nicht zu beanstanden, es verstößt weder gegen Tierschutz noch gegen Grundrechte des Einzelnen . Das Oberlandesgericht Koblenz hat Ähnliches 2012 festgehalten. Kommunen können sehr wohl Fütterungsverbote von Tauben und Wasservögeln anordnen. In Österreich ist angesichts der gleichartigen Rechtslage von gleichartigen Entscheidungen auszugehen. |
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| − | * Gebäudeschäden: | + | * Gebäudeschäden: Der ätzende Kot der Tauben, von dem jedes Tier jährlich rund zwölf kg hervorbringt, verursacht Schäden an Gesimsen, Fensterbänken und Balkonen, Fassaden und [[Denkmäler im Land Salzburg|Denkmälern]], auf Spielplätzen, an Brücken und in Parkanlagen. |
| − | :Der ätzende Kot der Tauben, von dem jedes Tier jährlich rund zwölf kg hervorbringt, verursacht Schäden an Gesimsen, Fensterbänken und Balkonen, Fassaden und [[Denkmäler im Land Salzburg|Denkmälern]], auf Spielplätzen, an Brücken und in Parkanlagen. | + | |
| | *hygienische Probleme: | | *hygienische Probleme: |
| | :Stadttauben können verschiedenste Krankheiten auf Menschen und Haustiere übertragen. Die Nistplätze sind von Vogel[[milben]], Tauben[[zecke]]n, [[Flöhe]]n und [[Wanzen]] besiedelt, die Menschen sowie Haustiere befallen können. | | :Stadttauben können verschiedenste Krankheiten auf Menschen und Haustiere übertragen. Die Nistplätze sind von Vogel[[milben]], Tauben[[zecke]]n, [[Flöhe]]n und [[Wanzen]] besiedelt, die Menschen sowie Haustiere befallen können. |
| | :Federn und Kotstaub können Allergien auslösen und verstärken. | | :Federn und Kotstaub können Allergien auslösen und verstärken. |
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| | *Tierschutz: | | *Tierschutz: |
| | :Füttern schadet den Tauben: Die Tiere werden durch Fütterung träge, schwach, immer fetter und anfällig für Parasiten. | | :Füttern schadet den Tauben: Die Tiere werden durch Fütterung träge, schwach, immer fetter und anfällig für Parasiten. |
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| | *Vermehrung: | | *Vermehrung: |
| | :Die Tauben verlagern einen Teil ihrer Energien von der Nahrungssuche auf die Fortpflanzung, wodurch die „Taubenplage“ verstärkt wird. | | :Die Tauben verlagern einen Teil ihrer Energien von der Nahrungssuche auf die Fortpflanzung, wodurch die „Taubenplage“ verstärkt wird. |
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| | ==Literatur==: | | ==Literatur==: |
| | *SCHNEDITZ Th. (1997): Die Problematik der Straßentaube (Columbalivia livia) in Klagenfurt; in: Carinthia II, | | *SCHNEDITZ Th. (1997): Die Problematik der Straßentaube (Columbalivia livia) in Klagenfurt; in: Carinthia II, |