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:::Eine Hinrichtung erfolgt durch Gerichte, abseits derselben ist es Mord - auch dann wenn der Kaiser persönlich die Tötung angeordnet hätte. Eine  Anordnung des Kaisers (sie wäre höchst fragwürdig) ist nicht bekannt. Bitte lassen wir die Diskussion. Der Mord war bestenfalls Lynchjustiz, er war mehr als verständlich, rechtens war der Mord nicht. Konrad aus Marburg hat moralisch verständlich ja letztendlich ehrenwert gehandelt, auch wenn seine Tat Mord bleibt. --[[Benutzer:Dr. Reinhard Medicus|Dr. Reinhard Medicus]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Reinhard Medicus|Diskussion]]) 19:20, 12. Aug. 2019 (UTC)
 
:::Eine Hinrichtung erfolgt durch Gerichte, abseits derselben ist es Mord - auch dann wenn der Kaiser persönlich die Tötung angeordnet hätte. Eine  Anordnung des Kaisers (sie wäre höchst fragwürdig) ist nicht bekannt. Bitte lassen wir die Diskussion. Der Mord war bestenfalls Lynchjustiz, er war mehr als verständlich, rechtens war der Mord nicht. Konrad aus Marburg hat moralisch verständlich ja letztendlich ehrenwert gehandelt, auch wenn seine Tat Mord bleibt. --[[Benutzer:Dr. Reinhard Medicus|Dr. Reinhard Medicus]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Reinhard Medicus|Diskussion]]) 19:20, 12. Aug. 2019 (UTC)
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::::'''Aktiver Massenmörder wird durch Tötung gestoppt'''
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::::''' Objektiver Sachverhalt: Massenmörder wird durch Tötung gestoppt '''
 
:::: Ich möchte die Diskussion an dieser Stelle nicht abbrechen, weil nach Ihrer Argumentation jede aus einer Notwehrsituation oder einer erweiterten Notwehrsituation kommende, versuchte Tötung eines aktiv mordenden Täters, sprich eines allgemeingefährlichen aktiven Massenmörders, stark diskreditiert wäre. Das Thema wirft wichtige Fragen für die Neuzeit auf. Wenn man die Tötung aus einer erweiterten Notwehrsituation heraus leugnen und als "Mord" ansehen möchte, wie steht es dann beispielsweise mit dem Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944?
 
:::: Ich möchte die Diskussion an dieser Stelle nicht abbrechen, weil nach Ihrer Argumentation jede aus einer Notwehrsituation oder einer erweiterten Notwehrsituation kommende, versuchte Tötung eines aktiv mordenden Täters, sprich eines allgemeingefährlichen aktiven Massenmörders, stark diskreditiert wäre. Das Thema wirft wichtige Fragen für die Neuzeit auf. Wenn man die Tötung aus einer erweiterten Notwehrsituation heraus leugnen und als "Mord" ansehen möchte, wie steht es dann beispielsweise mit dem Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944?
 
:::: Zurück zum getöteten Konrad Krötenritt aus Marburg... Zunächst ist das tatsächliche politische und rechtliche Szenario zu beachten. Erstens war der papstkritische Kaiser Friedrich II. aufgrund seines geopolitisch motivierten Engagements auf Sizilien ansässig und daher nicht mit dem Fall befaßt, sondern der, ebenfalls aus der Familie der traditionell der römischen Kirche und ihren Beauftragten wenig zugetanen Staufer stammende, deutsche König Heinrich VII. - und damit dessen rechtlich zuständige Pfalzgrafen und geistliche Fürsten. Zweitens ist anzumerken, daß auch im Heiligen Reich die Richter niemanden hingerichtet, sondern natürlich, so wie heute, der Bestrafung durch den Justizvollzug überantwortet haben. Das gilt auch für Schuldsprüche im Bereich der Blutgerichtsbarkeit, die ein Pfalzgraf oder ein vom König eingesetzter geistlicher Fürst, also ein Bischof, insbesondere ein Erzbischof 'und' Kurfürst als weltlicher Richter gesprochen haben. Drittens ist offensichtlich, dass die Hinrichtungen und Morde durch Konrad Krötenritt, die er im päpstlich-römischen Auftrag begangen hat, auch rein strukturell illegal waren, denn die Blutgerichtsbarkeit lag stets beim Heiligen Reich, nicht etwa bei der amtsanmaßenden römischen Kirche. Dafür spricht auch der weitere Verlauf nach dem Tod des Konrad Krötenritt. Die Rechtsprechung der weltlichen Seite hat den Prozeß gegen die Ritter von Dernbach auch gegen eine Bußzahlung eingestellt, die illegitime, angemaßte römische Rechtsprechung wollte in Ermangelung anderer Schädigungsmöglichkeiten die Kreuzzugspflicht gegen die Ritter von Dernbach durchsetzen. Auch die Folgerungen des Vatikans aus den Geschehnissen ist aufschlußreich, siehe dazu z. B. https://www.vatican-magazin.de/epaper/streik-bei-der-heiligen-inquisition-10-2017.html .
 
:::: Zurück zum getöteten Konrad Krötenritt aus Marburg... Zunächst ist das tatsächliche politische und rechtliche Szenario zu beachten. Erstens war der papstkritische Kaiser Friedrich II. aufgrund seines geopolitisch motivierten Engagements auf Sizilien ansässig und daher nicht mit dem Fall befaßt, sondern der, ebenfalls aus der Familie der traditionell der römischen Kirche und ihren Beauftragten wenig zugetanen Staufer stammende, deutsche König Heinrich VII. - und damit dessen rechtlich zuständige Pfalzgrafen und geistliche Fürsten. Zweitens ist anzumerken, daß auch im Heiligen Reich die Richter niemanden hingerichtet, sondern natürlich, so wie heute, der Bestrafung durch den Justizvollzug überantwortet haben. Das gilt auch für Schuldsprüche im Bereich der Blutgerichtsbarkeit, die ein Pfalzgraf oder ein vom König eingesetzter geistlicher Fürst, also ein Bischof, insbesondere ein Erzbischof 'und' Kurfürst als weltlicher Richter gesprochen haben. Drittens ist offensichtlich, dass die Hinrichtungen und Morde durch Konrad Krötenritt, die er im päpstlich-römischen Auftrag begangen hat, auch rein strukturell illegal waren, denn die Blutgerichtsbarkeit lag stets beim Heiligen Reich, nicht etwa bei der amtsanmaßenden römischen Kirche. Dafür spricht auch der weitere Verlauf nach dem Tod des Konrad Krötenritt. Die Rechtsprechung der weltlichen Seite hat den Prozeß gegen die Ritter von Dernbach auch gegen eine Bußzahlung eingestellt, die illegitime, angemaßte römische Rechtsprechung wollte in Ermangelung anderer Schädigungsmöglichkeiten die Kreuzzugspflicht gegen die Ritter von Dernbach durchsetzen. Auch die Folgerungen des Vatikans aus den Geschehnissen ist aufschlußreich, siehe dazu z. B. https://www.vatican-magazin.de/epaper/streik-bei-der-heiligen-inquisition-10-2017.html .
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