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Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten;
 
Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten;
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[[29. Mai]] [[1951]]: Abgabe auf Speiseeis. Die vom Gemeinderat beschlossene Abgabe wurde in der Form abgeführt, dass jene Firmen, die Eis verkaufen, für das Jahr [[1951]] einen Pauschalbetrag von 35.000 Schilling bezahlten.
    
[[1953]] gab es gleich mehrere neue Steuern:
 
[[1953]] gab es gleich mehrere neue Steuern: