Das [[Heimatrecht]] könnten nur österreichische StaatsbürgerInnen in einer österreichischen Gemeinde erwerben. Jeder Staatsbürger sollte in einer österreichischen Gemeinde das [[Heimatrecht]] besitzen. Mit dem [[Heimatrecht]] war das Recht auf ungestörten Aufenthalt in der Heimatgemeinde und eine Armenversorgung verbunden. Das [[Heimatrecht]] konnte einem Staatsbürger nur in einer Gemeinde zustehen und durch Geburt, Verehelichung, Aufnahme in den Heimatverband und ein öffentliches Amt erlangt werden. Eheliche Kinder erlangten das [[Heimatrecht]] in jener Gemeinde, in welcher der Vater zur Zeit ihrer Geburt heimatberechtigt war, uneheliche Kinder waren in der Gemeinde heimatberechtigt, in der die Mutter zur Zeit der Entbindung das [[Heimatrecht]] besaß. Frauen erlangten durch die Verehelichung das [[Heimatrecht]] in der Gemeinde, in welcher der Ehegatte heimatberechtigt war. | Das [[Heimatrecht]] könnten nur österreichische StaatsbürgerInnen in einer österreichischen Gemeinde erwerben. Jeder Staatsbürger sollte in einer österreichischen Gemeinde das [[Heimatrecht]] besitzen. Mit dem [[Heimatrecht]] war das Recht auf ungestörten Aufenthalt in der Heimatgemeinde und eine Armenversorgung verbunden. Das [[Heimatrecht]] konnte einem Staatsbürger nur in einer Gemeinde zustehen und durch Geburt, Verehelichung, Aufnahme in den Heimatverband und ein öffentliches Amt erlangt werden. Eheliche Kinder erlangten das [[Heimatrecht]] in jener Gemeinde, in welcher der Vater zur Zeit ihrer Geburt heimatberechtigt war, uneheliche Kinder waren in der Gemeinde heimatberechtigt, in der die Mutter zur Zeit der Entbindung das [[Heimatrecht]] besaß. Frauen erlangten durch die Verehelichung das [[Heimatrecht]] in der Gemeinde, in welcher der Ehegatte heimatberechtigt war. |