Die Wasserrechtsbehörde darf eine wasserrechtliche Bewilligung nur dann erteilen, wenn bestehende Wasserrechte nicht verletzt werden. Zwar kann auch auf andere Weise als durch Eintragung im Wasserbuch der Bestand eines Wasserrechtes nachgewiesen werden, in der Praxis bedeutet die Eintragung im Wasserbuch aber natürlich einen Hinweis für die Behörde, in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren die Beeinträchtigung eines im Wasserbuch eingetragenen Rechts genau zu prüfen. | Die Wasserrechtsbehörde darf eine wasserrechtliche Bewilligung nur dann erteilen, wenn bestehende Wasserrechte nicht verletzt werden. Zwar kann auch auf andere Weise als durch Eintragung im Wasserbuch der Bestand eines Wasserrechtes nachgewiesen werden, in der Praxis bedeutet die Eintragung im Wasserbuch aber natürlich einen Hinweis für die Behörde, in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren die Beeinträchtigung eines im Wasserbuch eingetragenen Rechts genau zu prüfen. |