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Wer die Kosten für die Bergung eines Blindgängers bezahlen muss, ist seit [[8. April]] [[2011]] durch eine Entscheidung des [[Verfassungsgerichtshof]]s geklärt. Diese Kosten sind vom Grundeigentümer selbst zu bezahlen. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, ''... dass keine Norm in der österreichischen Rechtsordnung das Suchen nach Fliegerbomben (-blindgängern) regelt; für Ersatzansprüche aus dem Titel fehlt daher eine Kostentragungsregelung...''<ref>{{Quelle SN|9. April 2011}}</ref>.
 
Wer die Kosten für die Bergung eines Blindgängers bezahlen muss, ist seit [[8. April]] [[2011]] durch eine Entscheidung des [[Verfassungsgerichtshof]]s geklärt. Diese Kosten sind vom Grundeigentümer selbst zu bezahlen. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, ''... dass keine Norm in der österreichischen Rechtsordnung das Suchen nach Fliegerbomben (-blindgängern) regelt; für Ersatzansprüche aus dem Titel fehlt daher eine Kostentragungsregelung...''<ref>{{Quelle SN|9. April 2011}}</ref>.
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==Quellen und Fußnoten==
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==Quellen und Einzelnachweise==
 
* [[Salzburger Nachrichten]], 17. Februar  2009
 
* [[Salzburger Nachrichten]], 17. Februar  2009
 
* Beitrag [[Zweiter Weltkrieg]]
 
* Beitrag [[Zweiter Weltkrieg]]

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