Bei der Zuweisung der Verkaufsplätze wurde auf die Waren Rücksicht genommen. Händler leicht verderblicher Waren durften sich die Schattenplätze aussuchen. Die [[1857]] verfasste Marktordnung blieb bis zu Beginn des [[20. Jahrhundert]]s unverändert. Die Stadt vermietete die Stellplätze bei Vorauszahlung fix, wer tageweise zahlte, musste mit dem Platz vorlieb nehmen, der bei seinem Eintreffen verfügbar war. | Bei der Zuweisung der Verkaufsplätze wurde auf die Waren Rücksicht genommen. Händler leicht verderblicher Waren durften sich die Schattenplätze aussuchen. Die [[1857]] verfasste Marktordnung blieb bis zu Beginn des [[20. Jahrhundert]]s unverändert. Die Stadt vermietete die Stellplätze bei Vorauszahlung fix, wer tageweise zahlte, musste mit dem Platz vorlieb nehmen, der bei seinem Eintreffen verfügbar war. |