* '''Tischtitel''', lat. ''titulus mensae'', die gesetzlich gültige Versicherung eines Geistlichen vor Empfang der höheren Weihen, dass er seinen Unterhalt habe, falls er zur Ausübung der Seelsorge untauglich würde.<ref>Quelle [http://www.zeno.org/Herder-1854/A/Tischtitel]</ref> | * '''Tischtitel''', lat. ''titulus mensae'', die gesetzlich gültige Versicherung eines Geistlichen vor Empfang der höheren Weihen, dass er seinen Unterhalt habe, falls er zur Ausübung der Seelsorge untauglich würde.<ref>Quelle [http://www.zeno.org/Herder-1854/A/Tischtitel]</ref> |