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| | Nach den öffentlichen Diskussionen und den Forderungen der Volksanwaltschaft und der Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung vom Verein VertretungsNetz-Bewohnervertretung in Salzburg im Zusammenhang mit dem Konradinum Eugendorf hat das Landesgericht Salzburg in zwei Entscheidungen dem Rekurs des Landes Salzburg stattgegeben. Das Landesgericht hat bestätigt, dass es in den beiden vor Gericht getragenen Fällen zu keinen Freiheitsbeschränkungen der Bewohnerinnen und Bewohner gekommen ist. <ref>[http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=56784 Salzburger Landeskorrespondenz, 01.07.2016]</ref> ExpertInnen befürchten weiterhin, dass der Neubau des Konradinums nichts an der Situation der dort untergebrachten Menschen ändert und fordern eine konzeptionelle Umsetzung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. <ref>[https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ | Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention] </ref> Auch Reinhard Klaushofer vom Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) stellte fest, dass ein Neubau alleine die massiven strukturellen Probleme nicht löse. <ref>[http://www.salzburg24.at/eugendorf-zahlreiche-maengel-in-heim-fuer-schwerbehinderte/4625174 | Eugendorf: Konradinum wird wegen schwerer Mängel neu gebaut] </ref> Das Konradinum gilt als ein Symptom der regressiven Behindertenpolitik in Salzburg, die keinen Willen zur konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2008) zeigt. <ref> [https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention] </ref> | | Nach den öffentlichen Diskussionen und den Forderungen der Volksanwaltschaft und der Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung vom Verein VertretungsNetz-Bewohnervertretung in Salzburg im Zusammenhang mit dem Konradinum Eugendorf hat das Landesgericht Salzburg in zwei Entscheidungen dem Rekurs des Landes Salzburg stattgegeben. Das Landesgericht hat bestätigt, dass es in den beiden vor Gericht getragenen Fällen zu keinen Freiheitsbeschränkungen der Bewohnerinnen und Bewohner gekommen ist. <ref>[http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=56784 Salzburger Landeskorrespondenz, 01.07.2016]</ref> ExpertInnen befürchten weiterhin, dass der Neubau des Konradinums nichts an der Situation der dort untergebrachten Menschen ändert und fordern eine konzeptionelle Umsetzung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. <ref>[https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ | Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention] </ref> Auch Reinhard Klaushofer vom Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) stellte fest, dass ein Neubau alleine die massiven strukturellen Probleme nicht löse. <ref>[http://www.salzburg24.at/eugendorf-zahlreiche-maengel-in-heim-fuer-schwerbehinderte/4625174 | Eugendorf: Konradinum wird wegen schwerer Mängel neu gebaut] </ref> Das Konradinum gilt als ein Symptom der regressiven Behindertenpolitik in Salzburg, die keinen Willen zur konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2008) zeigt. <ref> [https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention] </ref> |
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| − | === Neubau === | + | === Neubau und keine Ende der Kritik am Konradinum=== |
| | Am [[27. November]] [[2018]] erfolgte der Spatenstich für einen Neubau des Konradinums unweit westlich des alten Standortes. <ref>[https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=60798 Salzburger Landeskorrespondenz, 27.11.2018]</ref> | | Am [[27. November]] [[2018]] erfolgte der Spatenstich für einen Neubau des Konradinums unweit westlich des alten Standortes. <ref>[https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=60798 Salzburger Landeskorrespondenz, 27.11.2018]</ref> |
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| | Die Baukosten für den Neubau des Konradinums werden rund 8,4 Millionen Euro betragen. Davon kommen etwa 1,7 Millionen Euro aus der Wohnbauförderung. Eckpunkte des neuen Konradinum sind 36 Betreuungsplätze (statt bisher 35) in fünf Wohngruppen, zwei Kurzzeitbetreuungsplätze integriert in den Wohngruppen und ein Zimmer (mit zwei Plätzen) mit der Möglichkeit der Betreuung von jungen Beatmungspatienten. Zur gezielten Förderung und Beschäftigung der Bewohnerinnen und Bewohner sind Räumlichkeiten außerhalb der Wohngruppen vorgesehen. | | Die Baukosten für den Neubau des Konradinums werden rund 8,4 Millionen Euro betragen. Davon kommen etwa 1,7 Millionen Euro aus der Wohnbauförderung. Eckpunkte des neuen Konradinum sind 36 Betreuungsplätze (statt bisher 35) in fünf Wohngruppen, zwei Kurzzeitbetreuungsplätze integriert in den Wohngruppen und ein Zimmer (mit zwei Plätzen) mit der Möglichkeit der Betreuung von jungen Beatmungspatienten. Zur gezielten Förderung und Beschäftigung der Bewohnerinnen und Bewohner sind Räumlichkeiten außerhalb der Wohngruppen vorgesehen. |
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| − | Trotz des Neubaues reiß die Kritik an der Eugendorfer Einrichtung nicht ab. Der Salzburger Monitoring-Ausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene überwacht stellt in einer Stellungnahme fest: [https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf "Aus Sicht des Salzburger Monitoring-Ausschusses wurde bzw. wird hier grundlegend gegen die Ziele der UN-Behindertenkonvention projektiert und damit eine große Chance und Möglichkeit verpasst, einer inklusiven Gesellschaft näherzukommen. Dies schmerzt angesichts der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel besonders, da bei entsprechender Planung de-institutionelle und damit de-zentralisierte Lösungen nicht zu einem finanziellen Mehraufwand führen ("Mythos Unfinanzierbarkeit"). Im Übrigen dürfen ökonomische Faktoren und Leistbarkeit mit der Umsetzung eingegangener völkerrechtlicher Verpflichtungen keinesfalls verknüpft werden. Setzt man diese Argumentationslinie fort, könnte man die Aushebelung grundlegender Menschenrechte und Grundfreiheiten basierend auf Kosteneffizienz argumentieren, was dem menschenrechtlichen Grundgedanken diametral entgegen steht."]<ref>[https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf Stellungnahme des Salzburger Monitoringausschusses 12.02.2019]</ref> | + | Trotz des Neubaues reiß die Kritik an der Eugendorfer Einrichtung nicht ab. Der Salzburger Monitoring-Ausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene überwacht stellt in einer Stellungnahme fest: [https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf "Aus Sicht des Salzburger Monitoring-Ausschusses wurde bzw. wird hier grundlegend gegen die Ziele der UN-Behindertenkonvention projektiert und damit eine große Chance und Möglichkeit verpasst, einer inklusiven Gesellschaft näherzukommen. Dies schmerzt angesichts der dafür aufgewendeten finanziellen Mittel besonders, da bei entsprechender Planung de-institutionelle und damit de-zentralisierte Lösungen nicht zu einem finanziellen Mehraufwand führen ("Mythos Unfinanzierbarkeit"). Im Übrigen dürfen ökonomische Faktoren und Leistbarkeit mit der Umsetzung eingegangener völkerrechtlicher Verpflichtungen keinesfalls verknüpft werden. Setzt man diese Argumentationslinie fort, könnte man die Aushebelung grundlegender Menschenrechte und Grundfreiheiten basierend auf Kosteneffizienz argumentieren, was dem menschenrechtlichen Grundgedanken diametral entgegen steht."]<ref>[https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Monitoring-Ausschuss/Stellungnahme_SMA_De-Institutionalisierung.pdf Stellungnahme des Salzburger Monitoringausschusses 12.02.2019]</ref> |
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| | + | Erich Wahl vom [https://www.vertretungsnetz.at/home/ VertretungsNetz - Bewohnervertretung] stellt fest: "[https://www.bizeps.or.at/alles-alt-konradinum-und-der-neubau/ Die UN-BRK (UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Anm.) legt fest, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Niemand darf gezwungen werden, in einem Heim zu leben. Dabei ist Zwang nicht nur als individuelle Maßnahme zu sehen, sondern auch das Fehlen von inklusiven Wohnangeboten stellt eine Art von Zwang dar. Der Neubau wurde ohne maßgebliche Einbeziehung von ExpertInnen (z.B. Monitoringausschuss, SelbstvertreterInnen, …) geplant und reproduziert ein altes Konzept von Heim und Tagesstätte. Den BewohnerInnen bleiben also weiterhin andere relevante Umwelten verschlossen. Als Inklusion zu verkaufen, dass das Heim nicht im fernen Umland sondern im Ortskern gebaut wird und dass auch einige Tagesplätze von Externen belegt werden können, erscheint zynisch. Auch hier zeigt sich eine inklusionsfeindliche Haltung des Landes, die sich in der Feststellung manifestiert „Wir setzen das um, was für die Menschen im Konradinum am besten ist“ – heißt: Stellt die Kritik ein, wir wissen ohnehin was am besten für die BewohnerInnen ist! Das ist nicht Inklusion, sondern entspricht paternalistischer Bevormundung!"] <ref>[https://www.bizeps.or.at/alles-alt-konradinum-und-der-neubau/ Bericht auf BIZEPS 01.03.2019]</ref> |
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| | + | Auch [https://volksanwaltschaft.gv.at/ Volksanwalt] Günther Kräuter spricht von einem großen Versäumnis in Bezug auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: "[https://www.bizeps.or.at/konradinum-neubau-kommt-maengel-bleiben/ Ich appelliere an den Salzburger Landtag, sich der Rolle als kontrollierende Instanz zu besinnen und die Kritik und die Empfehlungen des eigenen Monitoringausschusses ernst zu nehmen“]<ref>[https://www.bizeps.or.at/konradinum-neubau-kommt-maengel-bleiben/ Bericht auf BIZEPS 28.02.2019]</ref> |
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| | == Rechtsträger == | | == Rechtsträger == |