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Der Erzbischof [[Rudolf I. von Hohenegg]] schlichtete am 20. April 1287 einen Streit, der zwischen armen und reichen Bürgern der Stadt Salzburg ausgebrochen war. Die Urkunde, die aus diesem Grund ausgestellt wurde, bezeichnet man als den "Sühnebrief", da der Erzbischof einen dauerhaften Frieden (Sühne, von ahd. suona = Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BChne Wikipedia  Sühne]</ref>) für die Stadt festsetzte, dessen Verletzung mit besonders harten Strafen bedroht war.  
 
Der Erzbischof [[Rudolf I. von Hohenegg]] schlichtete am 20. April 1287 einen Streit, der zwischen armen und reichen Bürgern der Stadt Salzburg ausgebrochen war. Die Urkunde, die aus diesem Grund ausgestellt wurde, bezeichnet man als den "Sühnebrief", da der Erzbischof einen dauerhaften Frieden (Sühne, von ahd. suona = Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BChne Wikipedia  Sühne]</ref>) für die Stadt festsetzte, dessen Verletzung mit besonders harten Strafen bedroht war.  
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Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte vor allem in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg im  geistlichen [[Erzbistum (Überblick)|Fürstentums Salzburg]] Geltung besitzen. Es blieb bis in die zweite Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s aufrecht. Dann wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus verschiedenen Quellen, auch aus dem Wiener Stadtrecht von [[1221]] übernommen hat.  
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Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte vor allem in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg im  geistlichen [[Erzbistum (Überblick)|Fürstentums Salzburg]] Geltung besitzen. Es blieb bis in die zweite Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s aufrecht. Dann wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus verschiedenen Quellen, auch aus dem Wiener Stadtrecht von [[1221]] übernommen hat.
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Der Brief ordnete auch an, dass die priviligierten Bürger alle Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des Erzbistums besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen Bürgergarde war damit jedoch nicht zu verstehen.
    
== Weblinks ==
 
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