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=== Neubau ===
 
=== Neubau ===
Am [[27. November]] [[2018]] erfolgte der Spatenstich für einen Neubau des Konradinums unweit des alten Standortes. <ref>[https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=60798 Salzburger Landeskorrespondenz, 27.11.2018]</ref>
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Am [[27. November]] [[2018]] erfolgte der Spatenstich für einen Neubau des Konradinums unweit westlich des alten Standortes. <ref>[https://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=60798 Salzburger Landeskorrespondenz, 27.11.2018]</ref>
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Die Baukosten für den Neubau des Konradinums werden rund 8,4 Millionen Euro betragen. Davon kommen etwa 1,7 Millionen Euro aus der Wohnbauförderung. „Ich freue mich, dass hier moderne Wohngruppen entstehen, die allen Menschen, die hier leben und arbeiten, ein sehr schönes Lebensumfeld bieten werden. Eckpunkte des neuen Konradinum sind 36 Betreuungsplätze (statt bisher 35) in fünf Wohngruppen, zwei Kurzzeitbetreuungsplätze integriert in den Wohngruppen und ein Zimmer (mit zwei Plätzen) mit der Möglichkeit der Betreuung von jungen Beatmungspatienten. Zur gezielten Förderung und Beschäftigung der Bewohnerinnen und Bewohner sind Räumlichkeiten außerhalb der Wohngruppen vorgesehen.
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Die Baukosten für den Neubau des Konradinums werden rund 8,4 Millionen Euro betragen. Davon kommen etwa 1,7 Millionen Euro aus der Wohnbauförderung. „Ich freue mich, dass hier moderne Wohngruppen entstehen, die allen Menschen, die hier leben und arbeiten, ein sehr schönes Lebensumfeld bieten werden. Eckpunkte des neuen Konradinum sind 36 Betreuungsplätze (statt bisher 35) in fünf Wohngruppen, zwei Kurzzeitbetreuungsplätze integriert in den Wohngruppen und ein Zimmer (mit zwei Plätzen) mit der Möglichkeit der Betreuung von jungen Beatmungspatienten. Zur gezielten Förderung und Beschäftigung der Bewohnerinnen und Bewohner sind Räumlichkeiten außerhalb der Wohngruppen vorgesehen.
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== Rechtsträger ==
 
== Rechtsträger ==
 
Rechtsträger des Konradinum ist das Land Salzburg, vertreten durch das Amt der Salzburger Landesregierung [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 9 - Gesundheit und Sport |(Abteilung 9)]].
 
Rechtsträger des Konradinum ist das Land Salzburg, vertreten durch das Amt der Salzburger Landesregierung [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 9 - Gesundheit und Sport |(Abteilung 9)]].

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