Das '''Schiffherrnprivileg''' vom [[4. Juli]] [[1267]] war eine von Erzbischof [[ Wlodizlaus von Schlesien]] erlassene Ordnung, die die Salzschifffahrt auf der Salzach zwischen [[Hallein]] und [[Laufen]] regelte.
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Das '''Schiffherrnprivileg''' vom [[4. Juli]] [[1267]] war eine von Erzbischof [[ Wlodizlaus von Schlesien]] erlassene Ordnung, die die Salzschifffahrt auf der [[Salzach]] zwischen [[Hallein]] und [[Laufen]] regelte.